Naturschutzpolitik in Sachsen

Arbeitstreffen im Sächsischen Landtag

NABU diskutiert mit CDU naturschutzpolitische Themen

Am 3. Juni 2019 trafen sich Vertreter aus Politik, dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und vom NABU Sachsen zu einem Arbeitsgespräch im Sächsischen Landtag. Dazu eingeladen hatte der Arbeitskreis Ländlicher Raum Umwelt und Landwirtschaft der CDU-Fraktion.Zum Einstieg zog NABU-Landesvorsitzender Bernd Heinitz ein kurzes Resümee zur Förderung der Naturschutzstationen im Freistaat. Grundsätzlich wird diese positiv gesehen, hinsichtlich der finanziellen Abwicklung, der Zuständigkeiten und der Anforderungen sieht der NABU noch Handlungsspielräume. NABU-Vorstandsmitglied Salome Winkler sprach die verzögerte Auszahlung von Fördermitteln für erbrachte Leistungen, insbesondere im Bereich Landschaftspflege, an. Die Gruppen müssen hier finanziell in Vorleistung gehen oder einen Kredit bei der Sächsischen AufbauBank aufnehmen. Besonders kleinere Gruppen sind den Anforderungen jedoch meist nicht gewachsen.
Ein weiteres Thema stellte die Auenentwicklung in Sachsen dar: Hierfür wird eine Auenkommission gebildet, wobei die Mitarbeit des NABU ausdrücklich erwünscht ist.
Ein weiteres wichtiges Anliegen von Bernd Heinitz ist der Schutz der im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf“ gelegenen Moore. Das Kieswerk Ottendorf-Okrilla plant ein neues, 134 Hektar großes Abbaugebiet. Damit würde in der Königsbrück-Ruhlander Heide eines der größten Kiesabbaugebiete in ganz Deutschland entstehen. Es droht die Vernichtung von 1.000 Jahren gewachsenen Waldmooren. Betroffen von dem Eingriff wären auch 106 Hektar Wald im Eigentum des Freistaates Sachsen. Der Waldumbau ist in vollem Gange. Der Freistaat Sachsen muss hier seiner gesetzlichen Verantwortung für das nationale und europäische Naturerbe, insbesondere bei der vorhandenen Summierung hochwertiger Schutzgebiete im Umfeld, gerecht werden. Der Ausschussvorsitzende Sebastian Fischer, in dessen Wahlkreis die Fläche liegt, bat um Zustellung der NABU-Stellungnahme.

Den fünften Tagesordnungspunkt bildete die Thematik um den weiterhin grassierenden Flächenverbrauch im Freistaat, vorgetragen von der NABU-Naturschutzjugend (NAJU) Sachsen. Dabei wurden konkrete Beispiele, wie der geplante Industriepark Oberelbe mit einer Fläche von mindestens 140 Hektar, benannt. Die CDU-Politiker sehen hier die Hauptschuld beim SPD-geführten Wirtschaftsministerium, das keine wirksamen Maßnahmen ergreift, um den „Flächenfraß“ zu stoppen. Ein Vorschlag zur Überarbeitung der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ liegt noch immer auf Eis.
Die Vertreter der NAJU thematisierten weiter die Problematik Wolf und äußerten Kritik an der neuen Sächsischen Wolfsmanagement Verordnung. Seitens der Politik gab es unter anderem die Auskunft, dass nach Schließung des „Kontaktbüros Wolf“ ein sogenanntes Kooperationsbüro unter Trägerschaft des Landratsamts Görlitz mit veränderter Aufgabenstellung voraussichtlich im Juli eröffnet werden soll. Alle anderen Aktivitäten, wie beispielsweise Rissbegutachtungen und Öffentlichkeitsarbeit, werden durch eine in Nossen beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie angesiedelte zentrale Stelle wahrgenommen. Kritisch gesehen wird seitens der NAJU auch die Möglichkeit, dass im Extremfall ein Wolfsabschuss erlaubt ist, bis es an einer bestimmten Koppel keine Wolfsangriffe mehr gibt.

Salome Winkler sprach außerdem die verheerende Situation in den sächsischen Wäldern an. So könnten viele Waldbesitzer nicht die finanziellen Mittel aufbringen, um das Schadholz zu bergen. Zudem drohen Schadensersatzzahlungen, wenn der Schädlingsbefall auf benachbarte, noch gesunde Parzellen übergreift. Hier sieht die CDU Handlungsbedarf, für konkrete Lösungen sei es aber noch zu früh.
Ein Dauerbrenner ist die Problematik der kleinen Wasserkraft an sächsischen Fließgewässern. Verwundert waren die NABU-Vertreter aus ihrer Sicht darüber, dass den anwesenden Vertretern des SMUL nicht bekannt ist, dass gemäß § 7 des Sächsischen Wassergesetzes vorhandene Gewässerbenutzungen und Anlagen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, durch den Gewässerbenutzer oder Eigentümer der Anlage innerhalb von sechs Jahren anzupassen oder außer Betrieb zu nehmen sind. Zu den Gewässerbenutzungen gehört die gesicherte Gewässerdurchgängigkeit, die in Sachsen vielerorts nicht gegeben ist. Die Sechsjahresfrist endet am 7. August 2019. Es ist abzusehen, dass die Frist an vielen Stellen nicht eingehalten werden kann. Der NABU übermittelte hier die gesetzlichen Grundlagen nebst einem Querverweis.

Es bleibt zu beobachten, wie sich die CDU unter anderem den Themen Flächenverbrauch, Fließgewässerschutz und biologische Vielfalt zukünftig stellt. Dies sind im Übrigen auch alles Inhalte der NABU-Wahlprüfsteine.


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