Naturschutzpolitik in Sachsen

Sächsisches Naturschutzgesetz vor der Novellierung

Mitte April 2022 hatte des sächsische Minister Wolfram Günther Vertreter der anerkannten Naturschutzvereinigungen in Dresden persönlich über geplante Änderungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes informiert.So ist u.a. vorgesehen, den Schutz von Mooren und Feuchtgrünland im Gesetz zu stärker zu verankern, Alleen als geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen und die Arbeit der Naturschutzstationen im Freistaat abzusichern. Die Vereine wurden gebeten zu den Punkten Stellung zu beziehen und weitere Vorschläge zur geplanten Gesetzesnovellierung zu machen.
Der NABU Landesverband hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in seiner Stellungnahme u.a. eine Erweiterung der Mitwirkungsrechte der anerkannten Verbände bei wasserrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Verfahren angemahnt.

Den kompletten Text der Stellungnahme finden Sie hier:


NABU (Naturschutzbund Deutschland)
Landesverband Sachsen e. V.
Löbauer Straße 68
04347 Leipzig

Fon: 0341-337415-0
E-Mail: landesverband@NABU-Sachsen.de
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