Naturschutzpolitik in Sachsen

„Naturwähler 2014“ - Eine Koalition im „Prüf-Modus“

Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD ist am zweiten November-Wochenende 2014 durch die jeweiligen Parteigremien beschlossen worden. Im Vertrag gibt es eine Reihe durchaus positiver Ansätze, so die Aussagen zur Elbe hinsichtlich eines Verzichtes zur Errichtung von Staustufen und Vertiefungen und die damit verbundene Absage an die generelle ganzjährige Schiffbarkeit. Gleiches gilt für die Aussagen zum Hochwasserschutz, die zumindest hoffen lassen, dass dem ökologischen Hochwasserschutz in Zukunft mehr Raum eingeräumt wird. Auch die Aussagen zur Stärkung des Ehrenamtes im Naturschutz lassen hoffen. Wenig Mut zu Veränderungen ist hingegen bei anderen Themenfeldern, beispielsweise dem Ökolandbau und einer umweltgerechten Forstwirtschaft, zu erkennen. Die Textpassagen im Koalitionsvertrag sind vage formuliert und setzen lediglich auf eine Umsetzung von europäischen bzw. Bundesvorgaben. Der Aussage, mehr für den Klimaschutz zu tun, steht das Bekenntnis zum weiteren Abbau der Braunkohle entgegen. Eine wirtschaftliche Perspektive entsteht daraus nicht wirklich für die Zukunft, denn die Braunkohle ist im Vergleich zu anderen Industrien arbeitsplatzarm. Für die Behebung der Bergbaufolgeschäden, etwa die Sanierung der „braunen Spree“, soll weiterhin der Steuerzahler aufkommen. Auch Baumschutz und Flächenversiegelung sind kein Thema. Das Wort ‚prüfen‘ kommt im Koalitionsvertrag viel zu oft vor, etwas konkretere Aussagen, beispielsweise bei der geplanten Entwicklung eines Konzepts für die Zukunft der sächsischen Naturschutzstationen, wäre wünschenswert gewesen. Ungeachtet dessen wird der NABU Sachsen beobachten, ob den Worten auf dem Papier auch Taten in der Natur folgen.

NABU-Forderungen 2014

Vor den Landtagswahlen hatte sich der NABU Sachsen mit der Aktion „Naturwähler“ und mit konkreten Fragen aus den Bereichen Biodiversität, Land- und Forstwirtschaft, Gewässer- und Hochwasserschutz und Bürgerliches Engagement an die in der vergangenen Legislaturperiode im Landtag vertretenen demokratischen Parteien gewandt. Die Fragen und Antworten sind auf dieser Internetseite veröffentlicht.

1. Frage | Biologische Vielfalt

Das Programm zur Biologischen Vielfalt des Freistaates Sachsen und dessen mangelhafte Umsetzung sind nach Ansicht des NABU nicht in ausreichendem Maße geeignet, den besorgniserregenden Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. Dafür ist insbesondere die Intensivierung der Landnutzung verantwortlich.
Wie wollen Sie dazu beitragen, die Roten Listen der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht länger werden zu lassen und endlich eine Umkehr einzuleiten?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Nahezu ein Zehntel der einst hier noch heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten ist im Freistaat inzwischen ausgestorben. Weitere 30 bis 40 Prozent sind vom Aussterben bedroht bzw. gefährdet.

Laut Convention on Biological Diversity (CBD 1992) hatte die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007) die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems auf 10 % der Landesfläche bereits bis 2010 vorgesehen.

Das Programm zur biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) schreibt die »Etablierung eines landesweites Netz verbundener Biotope (Biotopverbund)« bis 2015 vor. Inzwischen hat das Jahr 2014 begonnen – und es ist in Sachsen nicht viel passiert, was tatsächlich dem Verbund isolierter Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zugutekommen kann. Auf dem Papier wären mit der Addition der NATURA-2000-Gebiete (FFH und SAP Gebiete) in Sachsen die 15% schon erreicht. Aber es handelt sich dabei oft um Flächen, die nicht rechtlich gesichert sind und nur auf dem Papier existieren. Das bedeutet: ein solcher Biotopverbund ist weitgehend wirkungslos, mit dem die Freistaatsregierung formal die Erfüllung ihre Verpflichtungen wird nachzuweisen versuchen – ohne den Straßenbauern oder der Agrarwirtschaft irgendwelche Beschränkungen zuzumuten.

Es ist daher allerhöchste Zeit, den gesetzlichen Auftrag ernst zu nehmen.

Wir GRÜNEN wollen v.a. die FFH-Flächen mit den gefährdetsten Lebensraumtypen als Naturschutzgebiete unter Schutz stellen. Wir wollen aus bestehenden Schutz- und Wildnisgebieten, Kulturlandschaften und neuen Verbindungsflächen ein System zusammenhängender Lebensräume schaffen. Barrieren in den Wanderkorridoren von Tieren wollen wir mithilfe von mehr Grünbrücken, Amphibientunneln und ungestörten Vogelzugstrecken beseitigen.

Dazu wollen wir ein "Landesprogramm Biotopverbund" auflegen, das einheitliche Standards und Vorgaben für die Umsetzung des Biotopverbunds auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene vorgibt, nachvollziehbare auf rein naturschutzfachlichen Grundlagen beruhende Auswahlkriterien für Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen des Biotopverbunds festlegt, und dabei ein für die zuständigen Behörden verbindliches Verfahren zur Unterschutzstellung entwickelt. Die Kernflächen sollen mindestens als Naturschutzgebiete sichergestellt und innerhalb von zwei Jahren rechtskräftig ausgewiesen werden.

Alle Biotopverbundelemente müssen rechtlich gesichert und notwendige Pflegemaßnahmen langfristig garantiert werden. Das Naturschutzgesetz muss Vorgaben machen, in welcher Art und Weise der landesweite Biotopverbund in der Landschaftsplanung (z.B. in den Landschaftsrahmenplänen) festzuschreiben ist.

In vielen Fällen ist dabei Flächeneigentum die Voraussetzung für die Umsetzung wirkungsvoller Naturschutzmaßnahmen, die profitorientierten Landnutzungen entgegenstehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen setzen sich dafür ein, besonders hochwertige Naturschutzflächen als öffentliches Eigentum zu sichern.

Wichtig ist die Fixierung von Oberkriterien, nach denen Kernflächen und Verbundkorridore eines landesweiten Biotopverbundes ausgewählt und abgegrenzt werden sollen. Festzulegen ist außerdem die Verpflichtung, Kernflächen zunächst als NSG einstweilig sicherzustellen und innerhalb von zwei Jahren rechtskräftig als solches auszuweisen. Des Weiteren bedarf es des gesetzlichen Gebotes, Pufferzonen beiderseits der Biotopverbundkorridore mitsamt der nötigen Nutzungsbeschränkungen auszuweisen (und die betroffenen Grundstücksbesitzer zu entschädigen, falls die Einschränkungen über die ohnehin geltenden gesetzlichen Vorschriften, etwa der »guten fachlichen Praxis«, hinausgehen).

Die Schaffung der Grundlagen für einen landesweiten Biotopverbund muss von kompetenten Experten aus Naturschutzpraxis und -wissenschaft unterstützt werden. Dies gilt umso mehr, als SMUL und LfULG seit der Veröffentlichung der »Fachlichen Arbeitsgrundlagen« (LfUG 2007) anscheinend kaum Fortschritte auf diesem Feld gemacht haben. Wir GRÜNEN fordern deshalb einen Fachbeirat zu schaffen, dem nichtbehördliche, möglichst regional verankerte Naturschutz-Fachleute angehören. In mindestens monatlichen Abständen müssen die zuständigen Abteilungen von LfULG und SMUL ihren Arbeitsstand zur Diskussion stellen.

Die Arbeit eines solchen Expertengremiums ist zu honorieren. Bis spätestens 2015 müssen die landesweiten Planungen abgeschlossen sein. Wer das Artensterben stoppen will, muss an bei den häufigsten Hauptgefährdungsursachen der Sächsischen Rote Listen Arten ansetzen. Wir setzen uns dafür ein, die Eutrophierung: "Überdüngung" durch Stickstoffeinträge aus industrieller Landwirtschaft und Verkehrsabgasen drastisch zu minimieren.

Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, der sich unmittelbar auf Ackerwildkräuter und Insekten, über Nahrungsketten aber auch für alle weiteren Lebewesen sehr schwerwiegend auswirkt, lehnen wir ab.

Die immer stärkere Verinselung von Lebensräumen und den dort vorkommenden Populationen gefährdeter Arten infolge fortschreitenden Straßen- und Siedlungsausbaus sowie zunehmend lebensfeindlicher Bedingungen auf vielen Groß-Äckern wollen wir stoppen. Die zunehmende Isolierung der Lebensräume bedroht die vorhandenen Populationen vieler gefährdeter Arten. Die eher kleinen Flächen, die einer Fülle von äußeren Einwirkungen ausgesetzt sind, können oft nicht die Habitatqualität und Stabilität aufweisen, die für viele Tier- und Pflanzenarten vonnöten sind. Durch die Verinselung der Lebensräume steigt das Risiko des Aussterbens lokaler (Rest-) Populationen, zum Beispiel infolge stochastischer oder genetischer Effekte (genetischer "Flaschenhals", "Inzuchtdepression"), ohne dass diese Habitate wiederbesiedelt werden können.

Deswegen ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung von Verbundkorridoren mit günstigen Biotopeigenschaften unverzichtbar für die Sicherung der biologischen Austauschbeziehungen in den mittlerweile stark fragmentierten Landschaften. Dazu gehören insbesondere:

  • die Reaktivierung der Fließgewässerauen und -täler ("Auenverbund"),
  • die Verknüpfung von Resten der Kulturlandschaften, mitsamt der hier erhaltenen Magerwiesen, Triften, Steinrücken, Streuobstbestände etc. ("Kulturlandschaftsverbund"),
  • die Entwicklung von Korridoren naturnaher Wälder mit hohem Prozessschutzanteil ("Wildnisverbund"),
  • die Sicherung eines funktionalen Zusammenhangs von Mooren, Teichen und anderen wasserdominierten Lebensräumen ("Feuchtlebensraumverbund").

Ebenso wichtig ist es, die Überwindbarkeit großräumiger, lebensfeindlicher, quasi-industriell bewirtschafteter Ackerschläge sicherzustellen. In den meisten sächsischen Agrar-Ökosystemen findet derzeit ein dramatisches Artensterben statt, das auch Auswirkungen auf die Biotopverbundfunktionen der Landschaften hat. Hier sind zum einen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die die EU-Agrarförderung bietet. Zum anderen sind in den Schutzgebietsverordnungen entsprechende Beschränkungen von Schlaggrößen etc. festzulegen. Weiterhin müssen auch in urbanen Räumen die verbliebenen Lebensräume untereinander und mit dem Umland vernetzt sein.

Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des landesweiten Biotopverbunds sind umfangreiche Biotopgestaltungsmaßnahmen notwendig, z.B. die Entschneidung von Fließgewässern, die (Wieder-) Anlage von Hecken, Kleingewässern und Feldrainen, vor allem auch die naturschutzgerechte Pflege und Entwicklung von artenreichen Grünlandstreifen. Viele Tier- und Pflanzenarten sind darüber hinaus nicht nur auf das Vorhandensein geeigneter Verbundstrukturen, sondern auch auf Austauschprozesse angewiesen. Deshalb muss der "statische Biotopverbund" (bestehend aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen) durch einen "dynamischen Biotopverbund" ergänzt werden. Dazu gehört die Sicherung natürlicher Auendynamik (z.B. durch umfassende Deichrückverlegungen) oder auch die besondere Förderung von Hüteschafhaltung (unter anderem zum Diasporenaustausch zwischen isolierten Resthabitaten gefährdeter Pflanzenarten).

Im Rahmen der Haushaltplanungen wollen wir sächsischen GRÜNEN angemessene Finanzmittel für die Sicherung der Flächen (z.B. durch das Vorkaufsrecht aus Naturschutzgründen) reservieren.

Der Umsetzungserfolg des landesweiten Biotopverbunds hängt maßgeblich von größtmöglicher Transparenz und intensiver Öffentlichkeitsarbeit ab. Biotopverbund muss sein Image als "Geheimprojekt" loswerden. Alle Planungsschritte müssen nachvollziehbar und daher öffentlich zugänglich sein. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Jahr vor Ablauf der Umsetzungsfrist des landesweiten Biotopverbundes auf der entsprechenden Internetseite des SMUL (www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8511.htm) immer noch steht: "An dieser Seite wird noch gearbeitet."

Die LINKE

Ein Blick auf die Entwicklung der Biodiversität in Sachsen verdeutlicht Nachholbedarf u.a. an ökologischen Maßnahmen in der Landbewirtschaftung. Der Grundsatz „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ sollte im Rahmen der Agrar- und Naturschutzförderung konsequent angewandt werden. Wir setzen uns für Maßnahmen ein, die in Bezug auf Stärkung der Biodiversität und Stoffeintragsminderung zielführend sind und sich dabei von der guten fachlichen Praxis deutlich abheben. Ein weiteres Handlungsfeld liegt im Zustand gefährdeter Arten, dem Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten. Seit 2007 liegen die Fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund im Freistaat Sachsen vor – und werden nicht umgesetzt. Dies wollen wir angehen.

Zahlreiche FFH-Gebiete sind ohne konkrete Ge- und Verbote festgesetzt worden. Auswirkungen auf die Biodiversität sind in größerem Umfang allerdings erst durch die Umsetzung der Managementpläne zu erwarten. Da jedoch kaum systematisch erfasstes Wissen über die Umsetzung dieser Maßnahmen vorliegt, sind die Aussagen darüber spärlich.1 Wir wollen die „Grundschutzverordnungen“ in Schutzkategorien nach nationalem Recht umwandeln.

Unsere klare Haltung ist in den Debatten um die Agrarförderung und den Landesentwicklungsplan2 beispielhaft deutlich geworden. Für die Wiedereinführung der naturschutz-, wasser- und forstrechtlichen Vorkaufsrechte haben wir uns als erste der Oppositionsfraktionen wiederholt eingesetzt.


1 Hierzu verweisen wir auf die Kleine Anfrage der Abg. Dr. Jana Pinka „Umsetzung Natura 2000, Bericht an den Bund, Stand der Umsetzung der verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen“, KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE 23.01.2014; Drs 5/13617. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13617&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202

2 Bspw. Ziffer 9. aus [Stellungnahme zum] Landesentwicklungsplan 2012; zu Drs 5/8001 - Entwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 9 SächsLPlG (Kabinettsbeschluss vom 20. Dezember 2011); ÄAntr DIE LINKE 11.07.2012 Drs 5/9672. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9672&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

SPD

Der Schutz der biologischen Vielfalt muss eines der großen Ziele der sächsischen Naturschutzpolitik sein. Dabei geht es nicht nur darum, den flächenmäßigen Anteil an Biotopen sicherzustellen, sondern es geht um deren guten Erhaltungszustand und um funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft.

Es sind in Sachsen erhebliche Anstrengungen notwendig, um sowohl den Erhaltungszustand der Biotope zu verbessern, als auch damit einhergehend einen landesweiten Biotopverbund zu gewährleisten. Wie dem Umweltbericht 2012 zu entnehmen ist, sind entsprechend der Roten Liste 10 Prozent der Arten ausgestorben und ca. 40 Prozent der Arten sind stark gefährdet. Bei den Biotopen stellt sich die Situation ähnlich dar. Insgesamt 168 der 302 vorkommenden Biotoptypen sind gefährdet. Davon sind 34 von der vollständigen Vernichtung bedroht und 132 stark bzw. potentiell gefährdet. Das sind alarmierende Zeichen.

Das Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen muss umgesetzt und gemeinsam mit den Naturschutzverbänden fortentwickelt werden. Dies gilt ebenso für die Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes. Neben einer ausreichenden Mittelausstattung zur Umsetzung der Zielstellungen ist vor allem eine Stärkung des Ehrenamtes notwendig.

Mit der Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes wurde zwar die „Biotopsvernetzung“ als Zielstellung in das Gesetz aufgenommen. Allerdings stehen einige gesetzliche Regelungen im klaren Widerspruch zum Naturschutz, so u. a. die Regelungen zum Biotopschutz, die Abschaffung der Vorkaufsrechte und die Abschaffung der kommunalen Baumschutzsatzungen. Vorkaufsrechte bedeuten, dass der Freistaat und die Kommunen Grundstücke zu Naturschutzzwecken erwerben können, z. B. als Ausgleichsflächen oder um nach und nach die erforderlichen Flächen für den Biotopverbund zu entwickeln. Gerade angesichts der Flächenknappheit ist das gesetzliche Vorkaufsrecht ein wichtiges und sinnvolles naturschutzrechtliches Instrument. Trotz erheblicher naturschutzrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken haben die Regierungsfraktionen der CDU und FDP im Jahr 2010 die kommunalen Baumschutzsatzungen de facto abgeschafft.

Durch Verkehr, Siedlung und viele andere Formen der wirtschaftlichen Landnutzung kommt es zur Zerschneidung von Biotopen. Daher spielt die Frage der Reduzierung des Flächenverbrauchs eine große Rolle, ebenso wie eine stärkere qualitative Entwicklung von Verbindungsflächen. Die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung in der Landwirtschaft ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung, um den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten und die Zerstörung der Lebensgrundlagen zu stoppen.

CDU

Die von Ihnen genannten Aufgaben sind im sächsischen Biodiversitätsprogramm fixiert, in dem die Maßnahmen der staatlichen Stellen enthalten sind, mit denen der Rückgang der Biologischen Vielfalt aufgehalten werden soll und das auch künftig konsequent unter Verwendung von EU- und Landesmitteln umgesetzt wird. Für naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung sind dafür rund 125 Mio. Euro und für Maßnahmen nach Richtlinie NE rund 52 Mio. Euro vorgesehen.

Sachsen hat bisher die rechtlich fixierten Anforderungen der europäischen FFH-Richtlinie vorbildlich umgesetzt. Auch in der künftigen Arbeit werden die Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und die Förderung des ökologischen Landbaus wieder einen hohen Stellenwert einnehmen.

Zum Beispiel sollen für Arten wie Feldhasen, Feldlerchen, Feldhamster etc. neben der konsequenten Umsetzung der fachrechtlichen Nutzungsanforderungen, die Erkenntnisse unter anderem aus dem Bodenbrüterprojekt in die künftige Agrarumwelt- und Naturschutzförderung einfließen um so den Anteil geeigneter Habitate für diese Arten in der Agrarlandschaft gezielt zu erhöhen.

FDP

Die Naturlandschaft Sachsens ist beeindruckend und vielseitig. Wir wollen sie bewahren – ohne den natürlichen Lebensraum durch Bürokratismus und überzogenen Umweltschutz so einzuschränken, dass Infrastrukturentwicklung, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzerhalt nicht mehr möglich sind. Wir werden Eingriffe in die Natur möglichst schonend vornehmen. Gleichzeitig wissen wir, dass sich die Umwelt in jeder Epoche verändert hat - auch durch menschliche Einflüsse. Natürliche Zustände und biologische Vielfalt sind nicht statisch, sie verändern sich laufend. Umweltschutz kann daher nicht ein bloßes Konservieren eines bestehenden Zustandes sein.

Wir setzen auf Vertragsnaturschutz und kooperative Formen des Naturschutzes, die die Bürger für die Probleme des Flächenverbrauchs sensibilisieren. Die Erfolge dieser Praxis sind bereits erkennbar und sind in der weißen Liste dokumentiert. Mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen ist schonend umzugehen. Der Landesentwicklungsplan enthält umfangreiche Regularien zum Schutz der Biotope und Lebensräume, die es konsequent umzusetzen gilt. Die Intensivierung der Landnutzung ist stets gekoppelt an Agrarumweltmaßnahmen und Cross­Compliance-Auflagen, die den Schutz der Artenvielfalt gewährleisten.

2. Frage | Gewässer- und Hochwasserschutz

Laut Bundesumweltministerium sind 80 Prozent unserer Fließgewässer durch Wasserkraft, Schifffahrt, technischen Hochwasserschutz und Landwirtschaft so stark verändert, dass nur noch etwa 15 bis 20 Prozent der natürlichen Auen erhalten geblieben sind. Daher ist es dringender denn je, den ökologischen Umbau unserer Fließgewässer voranzutreiben.
Wie wollen Sie mehr Raum für lebendige Flüsse schaffen? Welche Maßnahmen planen Sie zur Wiederherstellung von Retentionsräumen mit Auendynamik, auch um einen zuverlässigen Hochwasserschutz zu gewährleisten?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Die vergangenen Jahre zeigten eine klimabedingte Häufung von Extremwetterereignissen, insbesondere von regionalen Starkregenfällen und Hochwasser. Sowohl die Berichte des Weltklimarates der Vereinten Nationen als auch die Analyse des Landesamtes für Umwelt und Geologie machen deutlich, dass in den nächsten Jahren mit einer Zunahme von Extremwettereignissen zu rechnen ist.

Mauern und Dämme immer nur höher zu bauen, hilft nicht weiter. Zu schnell abfließende Niederschläge tragen zu gefährlich hohen Wasserständen flussabwärts bei. Wir wollen eine Neuausrichtung hin zu Hochwasserschutz auf der gesamten Fläche und einer Anpassung der menschlichen Nutzung von Bach- und Flussauen. In Sachsen findet derzeit weder Retentionsraumausgleich statt, noch werden ausreichend neue Rückhalteflächen geschaffen. Umgesetzt werden vorrangig technische Maßnahmen wie der Deich- und Mauerbau. Schwerpunkt aller künftigen Maßnahmen muss der ökologische Hochwasserschutz werden, alle Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sind mit dem ökologischem Gesamtgefüge abzustimmen.

Wir GRÜNEN wollen, wo möglich, große Auenflächen, die heute hinter dem Deich hochwasserfrei liegen, wieder mit dem Fluss verbinden, um damit für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stehen. Dieser Hochwasserschutz soll gezielt vor allem den besiedelten Bereichen entlang der Flüsse, also Städten, Dörfern, Industrieansiedlungen und anderen Siedlungsbereichen dienen.

Nach dem Hochwasser 2002 wollte Sachsens Staatsregierung ursprünglich 49 Deichrückverlegungsmaßnahmen und Polder mit einem Flächengewinn von jeweils mindestens fünf Hektar umsetzen. Diese Maßnahmen hätten eine Gesamtfläche in Sachsen von 7.500 Hektar umfasst. 2012 gab Umweltminister Kupfer auf GRÜNE Nachfragen hin zu, dass inzwischen nur noch 34 Maßnahmen relevant seien. Damit reduziert sich der potenzielle Flächengewinn für die Flüsse bei Hochwasser von 7.500 auf nur noch 5.000 Hektar. Seit 2002 sind bisher heute ohnehin nur zwei der ursprünglich 49 geplanten Maßnahmen mit einem Flächengewinn von 111 Hektar (1,5 Prozent) der ursprünglich geplanten 7.500 Hektar Überschwemmungsflächen realisiert worden. Dieses Verzögern wichtiger Maßnahmen ist kein Zufall: Insgesamt wurden seit 2002 530 Millionen Euro für realisierte sächsischen Hochwasserschutzmaßnahmen ausgegeben, davon allerdings nur 5 Millionen Euro (weniger als 1 Prozent) in die Schaffung von Überschwemmungsflächen investiert. Großzügige Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im Überschwemmungszeitraum für die Besitzer dieser Flächen kommen die Steuerzahler um ein Vielfaches billiger als der vorrangige Fokus auf technischen Hochwasserschutz und Folgeschäden der Überschwemmungen.

Wir GRÜNEN fordern ein Gesamtkonzept beginnend bei den Hochwasserentstehungsgebieten, nachfolgend den Gewässern 2. Ordnung und erst am Ende bei den Gewässern 1. Ordnung Maßnahmen festlegt. Die Fluss-Einzugsgebiete werden weiter über immer neue Gräben oder Drainagen entwässert, damit verlieren Wiesen, Wälder, Sümpfe und Moore weiter ihre natürliche Schwammfunktion. Auch Eigenvorsorge ersetzt nicht das zwingende gemeinsame Wirken der Gemeinden und des Freistaats. Für die Gewässer II. Ordnung sind zwar die Kommunen zuständig. Doch verfügen vor allem die Kleineren weder über die personellen und fachlichen Kapazitäten noch die finanziellen Mittel, um den Hochwasserschutz entlang dieser Flüsse gewährleisten zu können. Die Koordinierung des Flutschutzes für Gewässer I. und II. Ordnung durch den Freistaat ist daher dringend nötig.

Die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Bodens ist auf den Eigentumsflächen des Freistaates und durch Flächentausch zu beschleunigen. Im Sächsischen Wassergesetz wollen wir Vorkaufsrechte für Freistaat und Kommunen zum Schaffen von Überschwemmungsflächen und zur Umsetzung von Deichrückverlegungen wieder einführen. In hochwassergefährdeten Gebieten soll das Baurecht geändert werden, um neue Wohn- und Gewerbegebiete dort grundsätzlich auszuschließen.

Wir GRÜNEN wollen Maßnahmen zur dezentralen ortsnahen Versickerung und Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken fördern. Städtische Auen sind als naturbelassene Erholungsgebiete, als Frischluftschneisen und als Überschwemmungsflächen zu nutzen.

Kommunen und Privatpersonen müssen bei der Verlagerung von Wohn- und Gewerbenutzung aus mehrfach überfluteten Bereichen und beim Rückbau von Infrastruktur in besonders gefährdeten Gebieten unterstützt werden. Dazu schlagen wir die Einrichtung eines Fonds zur Förderung der privaten Eigenvorsorge vor.

Die LINKE

Der Freistaat Sachsen braucht endlich ein gewässerübergreifendes Denken, eine flusseinzugsgebietsbezogene Bewirtschaftung, um die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege zusammen zu denken und wahrzunehmen. Bislang herrschen hier zerstückelte Zuständigkeiten: für die Gewässer I. Ordnung ist der Freistaat, für die Gewässer II. Ordnung die Kommunen zuständig.

Oftmals fehlen gerade kleinen Gemeinden Kraft und Know-how für eine sachgerechte Gewässerbewirtschaftung. Aber auch einsame Entscheidungen auf kommunaler oder staatlicher Ebene soll es nicht mehr geben: Umweltverbände und Bürgerinitiativen sind in die Planungen rechtzeitig einzubeziehen. Hochwasserschutz-Maßnahmen gehen alle an – und müssen demzufolge auch von allen beraten werden können!

Zudem müssen bei den Konzeptionen neben den ökologischen Belangen auch die Aspekte des Grundwassers und kleinerer Gewässer bei den umzusetzenden Maßnahmen stärker mit zusammengedacht werden – wo dies sachlich geboten ist.

Die bisherige Regierung hat einen weit überwiegenden Teil der Gelder des Hochwasserschutzes in die seiner Obhut unterstehenden Gewässer I. Ordnung gesteckt; die seit 2007 versprochene Überprüfung der Baugebiete in Überschwemmungsgebieten erwies sich als folgenloser Papiertiger.3

Bereits im Oktober 2010 gab es auf unsere Initiative hin einen gemeinsamen Antrag von den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN im Sächsischen Landtag4 mit folgenden Eckpunkten:

  • Die zunehmende Bodenversiegelung muss gestoppt werden, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Gebäude und Infrastruktur muss vorangetrieben werden – nicht allein im Interesse des Hochwasserschutzes,
  • Hochwasserschutzmaßnahmen und ökologische Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen verknüpft werden,
  • Dezentralen Hochwasserschutz muss als wirksame Hochwasservorsorge vorangetrieben werden,
  • Kompetenzen müssen gebündelt werden, Flussgebiete müssen übergreifend betrachtet werden, Maßnahmen zwischen Ober- und Unterliegern abgestimmt werden,
  • wir haben erkannt, dass viele Gemeinden aus finanziellen Gründen ihren Pflichten nicht nachkommen können, deshalb müssen Wege gefunden werden, wie die anstehenden Aufgaben gelöst werden können,
  • den Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht erfüllen können, müssen fachliche, personelle oder finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.


3 Siehe Antwort auf Kleine Anfrage „Mittelverwendung Hochwasserschutz und "Überprüfung" der Bebauungspläne“; KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE v. 22.09.2010; Drs 5/3711. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3711&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=2

4Hochwasserschutz und -vorsorge an Gewässsern II. Ordnung verbessern!, Antr DIE LINKE, GRÜNE, SPD 29.11.2010 Drs 5/4241. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4241&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

SPD

Nachhaltiger Hochwasserschutz bedarf einer Balance zwischen natürlichen und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen. Der Freistaat Sachsen hat in den vergangen Jahren ein zu starkes Gewicht auf technischen Hochwasserschutz gelegt. Unser Ziel ist es, Flächen für den natürlichen Hochwasserschutz zu sichern und wiederherzustellen. Dies geht nur im Zusammenwirken mit den forst- und landwirtschaftlichen Nutzern und Eigentümern dieser Flächen. Dabei geht es zum einen um angepasste Landnutzung, aber es geht auch um die Bereitstellung von Flächen im Hochwasserfall. Daher werden wir die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Landwirte prüfen. Maßnahmen der Deichrückverlegung und die Durchsetzung eines konsequenten Bebauungsverbotes in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gehören aber ebenso dazu. Geprüft werden sollte ebenfalls die Etablierung eines ländergreifenden Auenprogramms, auch unter Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigungen.

Bei der Gewässerpflege und dem Hochwasserschutz brauchen wir großräumliche Strukturen, die eine Betrachtung der hydrologischen Zusammenhänge eines gesamten Gewässereinzugsgebietes ermöglichen. Damit sich Kommunen, die für die Pflege der Gewässer II. Ordnung zuständig sind, zu derartigen Gewässerunterhaltungsverbänden bzw. Wasser- und Bodenverbänden zusammenschließen können, bedarf es einer Anschubfinanzierung durch den Freistaat und einer rechtlichen Grundlage, die die Finanzierung langfristig sicherstellt.

CDU

Nur mit den Anliegern und Eigentümern und nicht gegen sie. Die Aussage, dass der Hochwasserschutz eine Generationenaufgabe ist, ist nicht nur fiskalisch eine unumgängliche Realität. Auch viele Abstimmungsprozesse, besonders wenn es um die Inanspruchnahme fremden Eigentums geht, werden nicht von heute auf morgen geklärt. Die Sorgen und Ängste der Betroffenen werden wir ernst nehmen.

Wir werden keinen Hochwasserschutz verbessern können, ohne dass wir auch direkt anliegende Grundstücke – zumeist Grün- oder Ackerland – in Anspruch nehmen. Dazu gehört es, dass wir den Menschen vor Ort klar machen, dass gerade deren Grund und Boden im Fall der Fälle zu einer erheblichen Verbesserung des Hochwasserschutzes beitragen kann. Dazu gehört auch mit den Betroffenen Ausgleichszahlungen zu vereinbaren. Die sollten nach Auffassung der sächsischen Union deutschlandweit einheitlich festgelegt werden. Nur so kommen wir dazu, dass der Fluss wieder mehr Raum bekommt.

Mit der im Jahre 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erstmals gemeinsame, verbindliche Ziele zur Verbesserung der Gewässer in Europa formuliert. Vorrangiges Ziel der Richtlinie ist der „gute Zustand“ aller Oberflächengewässer sowie des Grundwassers.

Bewirtschaftungspläne, die alle sechs Jahre überprüft und fortgeschrieben werden, beschreiben die Ziele und Strategien der Flussgebiete. Gleichzeitig wurden die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, in verbindliche Maßnahmenprogramme aufgenommen.

In Sachsen wurden seit 1991 über 64.000 ha Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Das ist fast doppelt so viel Fläche, wie beim Hochwasser 2002 überschwemmt wurde. Dort dürfen beispielsweise keine neuen Baugebiete ausgewiesen oder der Abfluss des Hochwassers behindert werden. Ebenso ist es verboten, Grünland in Ackerland umzuwandeln. Mit dem neuen Sächsischen Wassergesetz wurden die Rechtsgrundlagen weiter verbessert.

Auch sind 8,4 % des Freistaates Sachsen als potenzielle Hochwasserentstehungsgebiete ausgewiesen. In solchen Gebieten darf das vorhandene Wasserrückhaltevermögen nicht verschlechtert werden.

Der Hochwasserschutz in Sachsen ist vielseitig. Je nach Standort wird auf planerische Vorsorge, Rückhalt des Wassers in der Fläche sowie technischen Hochwasserschutz oder oft auch auf eine Kombination dieser drei Säulen gesetzt. Dieser Weg soll weiter fortgesetzt werden.

Die Schaffung und Ausweisung von Polder und Retentionsräumen ist für Sachsen schwieriger als für andere Flächenländer. In unseren Mittelgebirgen mit seinen engen Flusstälern, die dicht besiedelt sind, fehlen die dafür notwendigen großen Flächen. Hinzu kommt der oft fehlende Flächenzugriff. Dies zwingt zu sehr unterschiedlichen, an die örtlichen Verhältnisse angepassten, auch technischen Maßnahmen.

An der unteren sächsischen Elbe werden die natürlichen Retentionsräume zu gesteuerten Flutungspoldern mit dem Ziel weiterentwickelt, Scheitel bei Extremhochwässern der Elbe zu kappen. Von Sachsen wird deshalb die Poldergruppe Aussig, Dommitzsch, Dautzschen auch in das nationale Hochwasserschutzprogramm eingesteuert. Aktuell entsteht an der unteren Vereinigten Mulde der Polder Löbnitz, der bei Fertigstellung eine der größten Hochwasserschutzanlagen Deutschlands sein wird. Insgesamt ist die Muldenaue zwischen Eilenburg und Bad Düben eine der wenigen frei fließenden Gewässerstrecken Deutschlands überhaupt.

Zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Oberflächengewässer wurden bisher rund 18 Mio. Euro investiert; weitere konkrete Maßnahmen in Höhe von rund 9 Mio. Euro sind vorgesehen. Seit 2002 wurden über 400 Wehre zurückgebaut oder mit Fischpässen ausgestattet (davon ca. 250 an Gewässern 1. Ordnung). Im Zuge der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wird das Durchgängigkeitsprogramm des Freistaates Sachsen (http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/7154.htm) fortgeschrieben.

FDP

Die Durchlässigkeit von Fließgewässern ist uns seit jeher ein wichtiges Anliegen. Wir haben deshalb nicht nur im neuen Wassergesetz, sondern ebenso im Fischereigesetz strenge Regeln zum Umgang mit Querverbauungen eingeführt. So lassen sich die Flüsse als Lebensräume erhalten und wiedergewinnen. Natürlicher Hochwasserschutz muss überall dort Anwendung finden, wo es das Landschaftsbild und die historisch gewachsene Siedlungsstruktur zulassen. Als Retentionsflächen bieten sich vor allem Aufforstungen und Grünflächen in den Hochwasserentstehungsgebieten an. Für uns sind naturnaher Hochwasserschutz durch Retentionsflächen und technische Schutzmaßnahmen durch Dämme oder Schutzwandsysteme gleichberechtigt. In Städten und besiedelten ufernahen Regionen muss der technische Hochwasserschutz weiterhin Anwendung finden, da Retentionsräume hier nicht verfügbar sind.

3. Frage | Landwirtschaft

Die landwirtschaftliche Flächennutzung ist im Freistaat Sachsen einem atemberaubenden Wandel unterworfen. Innerhalb weniger Jahre sind Flächenstilllegungen fast komplett verschwunden, der Nutzungsdruck auf Dauergrünland hat zugenommen und der intensive Maisanbau zur Nutzung in Biogasanlagen hat sich rapide ausgeweitet.
Tier- und Pflanzenarten der Feldflur, insbesondere Wiesenvögel, verzeichnen dramatische Bestandsrückgänge. Der Ausbau des ökologischen Landbaus stagniert in Sachsen.
Wie wollen Sie dazu beitragen, dass der ökologische Landbau und damit eine umweltverträgliche Agrarlandnutzung in Sachsen wachsen kann?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Wir brauchen ein Maßnahmenpaket, das zum nachhaltigen Wachstum der ökologischen Erzeugung in Sachsen beiträgt. Darum fordern wir für den sächsischen Ökolandbau:

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Lebens- und Futtermittel vor Ort stärken
  • Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Ökologische Lebensmittelwirtschaft“ im Freistaat Sachsen, in der die Aktivitäten zum Ökolandbau gebündelt werden
  • darstellen und bewerten der Gemeinwohlleistungen (Arbeitsplätze, Artenschutz, Grundwasserschutz) des ökologischen Landbaus für den Freistaat Sachsen
  • Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaft gentechnikfreien Erzeugung und Verarbeitung ökologischer und konventioneller Lebens- und Futtermittel im Freistaat Sachsen
  • Aufnahme des ökologischen Land- und Gartenbaus in die Liste der Zukunftstechnologien im Freistaat Sachsen und Eintritt für eine solche Regelung auch beim Bund
  • Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Landbau, Verarbeitungswirtschaft, Handel, Bildung, Forschung und Umweltschutz (weil der Ökolandbau neben der Landwirtschaft weitere Ressorts betrifft)
  • Ausbau des schulischen Bildungsangebotes zum ökologischen Land- und Gartenbau in Sachsen (verstärkte Aufnahme in Lehrpläne von Berufs- und Fachschulen sowie von allgemeinbildenden Schulen)
  • Einrichtung einer Professur für Ökologische Tierhaltung an der HTW Dresden
  • Finanzielle Absicherung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch durch Einrichtung eines „Sächsischen Forschungs- und Innovationsfonds Ökologischer Landbau“

Die LINKE

Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen biologischer und konventioneller Wirtschaftsweise herzustellen, streben wir eine mittelfristige Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Sachsen von derzeit knapp vier Prozent auf 20 Prozent an. Dazu erforderlich sind weiterhin eine hohe Ökolandbauprämie, aber begleitend dazu bessere regionale Vermarktungs- und Verarbeitungsstrukturen und verstärkte professionelle Beratung von Landwirtinnen und Landwirten im Bereich von Umweltschutz und/oder Verarbeitung.

Insgesamt scheinen die Maßnahmen in der Agrarförderung bislang unausgewogen. Der Abstand der Förderhöhen zwischen Ökolandbauförderung und Förderung konventionellen Landbaus ist zu gering um einen wirksamen Anreiz darzustellen – auch vor dem Hintergrund der höheren Anforderungen des ökologischen Landbaus. Problematisch sind insbesondere Maßnahmen, die im konventionellen Bereich gefördert werden, aber nur knapp über oder bei den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft liegen und somit bloße Mitnahmeeffekte darstellen.

Bereits frühzeitig hat sich DIE LINKE in die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit eigenen Vorstellungen zu Wort gemeldet. Um innerhalb der I. Säule ökologische und soziale Leistungen honorieren zu können, wollten wir sie aus zwei Komponenten zusammensetzen. Insbesondere mit der sogenannten Arbeitsprämie haben wir Akzente gesetzt. Damit sollten Arbeit und Einkommen in den ländlichen Räumen gezielt gefördert und arbeitsintensive Wirtschaftsweisen – sofern sie aus Umweltaspekten sinnvoll sind – gestärkt werden.

Das Greening ist insgesamt deutlich verwässert worden – aber der Gesamttrend zeigt aus unserer Sicht auch, dass die EU den gestiegenen Umweltschutzerfordernissen und Verbraucheransprüchen stärker Rechnung tragen will. Insofern hatte die LINKE mit ihrem sozial-ökologischen Förderansatz die Zeichen der Zeit erkannt. Wir hätten uns bei den ökologischen Vorrangflächen ein ausnahmsloses Verbot von mineralischer Stickstoffdüngung und chemischen Pflanzenschutzmitteln gewünscht – hier kann nur der Bund tätig werden.

SPD

Landwirtschaft hat nicht nur eine große Bedeutung für die Nahrungsmittelproduktion, sondern auch für den Klimawandel, Biodiversität, Bodenschutz, Tierschutz oder bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die sächsischen Landwirte sind sich diesen Herausforderung bewusst und erbringen vielfältige Leistungen für den Erhalt der Kulturlandschaft.

Wir sprechen uns für den Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft aus. Eine starke, leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft sieht die sächsische SPD sowohl im konventionellen Landbau als auch in einem gestärkten ökologischen Landbau. Eine nachhaltige produzierende Landwirtschaft macht sich an der Art und Weise der Bewirtschaftung der Betriebe und des verantwortungsbewussten Handelns der Landwirte fest und nicht an absoluten Betriebsgrößen.

Der ökologische Landbau nimmt für uns im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen eine wichtige Stellung ein. Ökologischer Landbau muss stärker gefördert werden, regionale Kreisläufe und Vermarktungsstrukturen gestärkt werden. Noch immer liegt der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in Sachsen im gesamtdeutschen Vergleich unter dem Durchschnitt.

Der Erhalt von Dauergrünland und ökologische Vorrangflächen sind wichtige klimaschutzwirksame Maßnahmen. Wir stehen für eine ökologische und tierschutzgerechte Tierhaltung. Das heißt für uns, dass die landwirtschaftliche Nutztierhaltung an den Bedürfnissen der Tiere ausgerichtet sein muss. Wer mehr für Umweltschutz und artgerechte Nutztierhaltung tut, soll auch bei Investitionsvorhaben stärker gefördert werden. Investitionsprogramme für Stallbauten müssen sich an tiergerechten Haltungsformen und Umweltwirkungen orientieren. Durch eine differenzierte Investitionsförderung wird ein Anreiz geschaffen, mehr in tiergerechte Haltungsformen zu investieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Wir setzen uns für eine systematische Qualitätskontrolle für die Tiergesundheit in der Landwirtschaft ein und fordern eine transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen lehnen wir ab. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen hochwertige, bezahlbare und regional erzeugte Lebensmittel. Hochwertig bedeutet für uns, die gesamte Nahrungskette im Blick zu haben. Ziel der Agrarpolitik muss es sein, dass sächsische Landwirte nach hohen Qualitätsstandards produzieren können und Landwirtschaft Arbeitsplätze und Einkommen sichert.

CDU

Der Ökolandbau ist eine wichtige Säule der Agrarwirtschaft. Der Markt für biologisch erzeugte Lebensmittel gewinnt nicht nur im Freistaat Sachsen zunehmend an Bedeutung. Vor dem Hintergrund weltweit positiver Wachstumstrends für Bioprodukte, kontinuierlich steigender Wachstumsraten insbesondere auf dem Inlandsmarkt sowie optimistischer Erwartungen seitens der Marktexperten für die kommenden Jahre können für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft hieraus neue und attraktive Marktchancen erwachsen. Bioprodukte müssen sich über kurz oder lang am Markt behaupten. Dabei gilt es, solche Strukturen zu fördern, die den Ökolandbau aus eigenem Antrieb als rentable Wirtschaftsform für sich entdecken.

Wir lehnen es allerdings ab, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung (konventionell und Ökologisch) gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ökologischer und konventioneller Landbau gleichberechtigt nebeneinander existieren kann. Die Entscheidung für oder gegen eine ökologische Bewirtschaftung liegt allein beim Landwirt. Wie in jedem anderen Unternehmen auch, muss der Landwirt seine langfristige betriebliche Strategie selbst festlegen. Hier kann der Staat nur beratend zur Seite stehen. Ein Diktat von oben wird es mit uns nicht geben.

Darüber hinaus ist aus unserer Sicht der Ökolandbau nicht per se gut. Denn die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass Schwarze Schafe auch in diesem Bereich den Ruf zerstören können. Manchmal hat man aber das Gefühl, dass die Medien Probleme mit dem Ökolandbau gern mal übersehen. Es gilt stets einen differenzierten Blick auf das gesamte System zu richten. Gleiches gilt für den konventionellen Anbau.

Der sächsische Markt für Ökoprodukte wächst stetig. Entsprechend stieg in den letzten Jahren der sächsische Ökolandbau flächenmäßig um weit mehr als 50 %.

In Sachsen werden durch das LfULG Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Ökolandbau durchgeführt. Zudem unterhält das Landesamt an verschiedenen Standorten in Sachsen Versuchs- und Demonstrationsflächen, deren Ergebnisse unseren Ökobauern und vor allen Dingen auch den umstellungswilligen Landwirten aus unserem Bundesland zugutekommen.

Der Freistaat Sachsen hat sich zur Erreichung des weiteren Ausbaus des Ökolandbaus folgende Maßnahmenschwerpunkte gesetzt:

  • Beibehaltung von Absatzförderung und Gemeinschaftswerbung
  • Fortführung anwendungsorientierter Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben
  • bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation
  • Ausbau der horizontalen und vertikalen Kooperation von Produktion, Verarbeitung und Vermarktung

FDP

Wir lehnen eine Bevorzugung bestimmter Betriebsformen – etwa der ökologischen gegenüber den konventionellen – ab. Ebenso lehnen wir die Besserstellung bestimmter Betriebsgrößen – z.B. kleiner Betriebe gegenüber Großbetrieben – ab. Jeder Hektar zählt gleich. Besonders große und konventionell wirtschaftende Betriebe setzen mit ihren Agrarumweltmaßnahmen einen Großteil des Umwelt- und Naturschutzes um. Spezielle Mahd, Programme zum Schutze der Bodenbrüter und Flächenstilllegungen tragen zum Erhalt der Kulturlandschaften und zum Schutz der einheimischen Arten bei. Den anhaltenden Trend zum Anbau von Monokulturen im Ergebnis der Energiewende sehen wir gerade unter dem Aspekt des Natur- und Umweltschutzes sehr kritisch. Der Maisanbau ist ein Ergebnis des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen und sollte im Zuge der Neukonzeption des Umgangs mit den erneuerbaren Energien zurückgeführt werden.

4. Frage | Forstwirtschaft

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2020 fünf Prozent des deutschen Waldes als „Urwälder von morgen“ zu entwickeln. In Sachsen sind bisher nur 0,06 Prozent der Waldfläche als Naturwald ausgewiesen, damit der geringste Anteil im Bundesvergleich.
Werden Sie dafür sorgen, dass die Fläche der Wälder, welche sich ohne Nutzung als „Urwald“ entwickeln können, zunimmt?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Sachsen braucht dringend ein Netz von Prozessschutzflächen, was über die wenigen großen nutzungsfreien Schutzgebiete und die gerademal 8 kleinen Naturwaldzellen hinaus. Dieses Totalreservatsnetz sollte auf den bereits vor 15 Jahren publizierten fachlichen Grundlagen (LFUG 1999) aufbauen und einen wesentlichen Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes bilden. Sachsens Staatsregierung vermeidet jede konkrete Angabe über den Anteil der Waldbestände, die 2050 der natürlichen Vegetation entsprechen sollen.

Sachsen ist nach der letzten Bundeswaldinventur mit 3,5 m3/ha das totholzärmste Bundesland. Das Bundesamt für Naturschutz hält 50 m3/ha für anstrebenswert. Wir stehen für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Wir wollen ein Netz von naturnahen nutzungsfreien Wäldern und Waldreservaten mit Altholzbeständen entwickeln. Wir wollen den Waldumbau hin zu klimawandelresistenteren Mischwäldern deutlich beschleunigen.

Wir GRÜNEN wollen mindestens 5 % der sächsischen Wälder als Prozessschutzflächen für eine natürliche Waldentwicklung sichern. Wir fordern, dass sächsische Staatswälder des Sachsenforstes endlich nach den internationalen anspruchsvollen ökologischen und sozialen Qualitätsstandards für verantwortungsvolle Waldwirtschaft des Forest Stewardship Council (FSC) bewirtschaftet werden.

Wir wollen die Stickstoffbelastung der Luft minimieren, indem eine andere Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik fördern wollen. Nach den anspruchsvollen ökologischen und sozialen Qualitätsstandards wurde bisher allerdings erst 1 Prozent der sächsischen Waldfläche zertifiziert.

Das sind ca. 5.000 Hektar. Zum Vergleich: Die Hälfte des Staatswaldes im Bundesland Rheinland-Pfalz -immerhin 110.000 Hektar- ist bereits nach dem Standard des FSC zertifiziert.

Aktuell befinden sich die Landeswälder von Hessen und Baden-Württemberg im Zertifizierungsprozess. Die Wälder der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin sowie zahlreiche Gemeinde- und Privatwälder sind bereits nach den Standards des FSC zertifiziert.

Die LINKE

Holz als nachwachsendem Rohstoff wird vor dem Hintergrund von Peak Oil/ Peak everything zukünftig eine noch stärkere Rolle für die stoffliche und energetische Nutzung zukommen. Deswegen erachten wir eine achtsame Bewirtschaftung unserer Wälder für unverzichtbar.

Bereits jetzt liegen – bezogen auf die Fläche - 72% der Naturschutzgebiete, 93% der Nationalparke und 61% der FFH-Gebiete in Sachsen im Wald. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass der bislang durch die Staatsregierung verfolgte „kooperative Ansatz“ über Vertragsnaturschutz statt hoheitlicher Unterschutzstellung beispielsweise in den FFH-Gebieten gescheitert ist: Zahlen liegen nur für den Landeswald vor. Hier waren 2013 lediglich 8% der Erhaltungs- und 7% der Entwicklungsmaßnahmen in FFH-Gebieten waren 2013 umgesetzt.5

Grundsätzlich muss sich in der Anreizwirkung für Naturschutzmaßnahmen im Wald ganz offensichtlich etwa tun, damit der Naturschutz in größerem Umfang angegangen und Probleme bewältigt werden –hierbei könnten gut organisierte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eine zielgerichtete Fachberatung auch für WaldbesitzerInnen einen Beitrag leisten. Bislang ist die Förderung der ökologisch wichtigen Totholzbäume so kompliziert, dass sie kaum angenommen werden kann. Mit pauschalen Unterschutzstellungen wird in Bezug auf die Akzeptanz kaum etwas zu machen sein. Nichtsdestotrotz sollte geprüft werden, inwieweit absehbar nicht bewirtschaftbare Flächen, die gleichzeitig einen außerordentlich hohen naturschutzfachlichen Wert besitzen (bspw. Moore, Steillagen mit extremen Standortverhältnissen - die deswegen einen herausgehobenen Wert besitzen), unter Schutz gestellt werden können.


5 Vgl. Kleine Anfrage „Umsetzung Natura 2000, Bericht an den Bund, Stand der Umsetzung der verschiedenen Erhaltungsmaßnahmen und Entwicklungsmaßnahmen“; KlAnfr Jana Pinka DIE LINKE vom 23.01.2014; Drs 5/13617. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13617&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=202

SPD

Der Wald hat vielfältige Funktionen die vom Klimaschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Wasserschutz, Immissionsschutz bis zur Erholungsfunktion für den Menschen reichen. Der Wald hat auch wirtschaftliche Funktion (Holzeinschlag). Diese darf aber nicht die anderen Funktionen des Waldes dominieren, sondern Schützen und Nutzen müssen im Einklang stehen. Es geht um den Erhalt und die Förderung ökologisch wertvoller Waldstrukturen. Herausforderungen der Zukunft sind dabei insbesondere der Waldumbau in Richtung Verjüngung und leistungsfähige Mischwälder und die Waldmehrung. Bis 2050 sollen 30 Prozent der Landesfläche mit Wald bewachsen sein. Derzeit sind es 28,4 Prozent. Damit liegt Sachsen unter dem Bundesdurchschnitt. Ziel sollte es sein, verstärkt Aufforstungen von Grenzlandböden und Bergbaufolgelandschaften zu gewährleisten und nicht landwirtschaftliche Flächen umzuwidmen. Auch Waldflächen ohne Nutzungs- und Pflegemaßnahmen (Naturwälder) müssen in Sachsen stärker geschaffen werden. Die sächsische SPD hat sich gegen die Abschaffung des kommunalen waldrechtlichen Vorkaufsrechts ausgesprochen.

CDU

Grundsätzlich gilt es festzustellen, dass es in Deutschland kein Waldgebiet gibt, welches als Urwald bezeichnet werden kann. Der Mensch hat überall seine Spuren hinterlassen und korrekterweise müsste man von einem Bannwald sprechen: Man lässt dort alles wachsen, wie es will, und sterben, wie es muss.

Die Sächsische Union spricht sich eindeutig für eine nachhaltige und multifunktionale Nutzung des Waldes aus, die natürliche Entwicklungsprozesse integriert (s. auch Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen). Dabei gilt zu beachten, dass Nachhaltige Waldbewirtschaftung nicht erst erreicht werden muss. Der Staatsbetrieb Sachsenforst und jeder verantwortungsvolle Forstbetrieb wirtschaftet bereits heute nachhaltig im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft, wie sie im Waldgesetz für den Freistaat Sachsen definiert ist und von den Forstbehörden überwacht wird.

Dies zeigt sich nicht zuletzt auch in der PEFC-Zertifizierung des Staatsbetriebes Sachsenforst. Diese internationale Auszeichnung bescheinigt dem Freistaat Sachsen, geeignete Rahmenbedingungen für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen zu haben. Die Zertifizierung des Staatsbetriebes sowie privater Forstwirtschaftsbetriebe zeigt, wie engagiert und erfolgreich unsere Waldbesitzer ihren Wald für die Menschen in Sachsen bewirtschaften. Nachhaltigkeit ist in den sächsischen Wäldern kein Modewort, sondern Richtschnur der täglichen Arbeit.

D. h. aber nicht, dass wir uns als Sächsische Union der Schaffung einzelner „Urwälder“ kategorisch verschließen. Bereits jetzt sind ca. 13.120 ha Wald per Verordnung festgelegte Totalreservate und unterliegen somit einem generellen Nutzungsverzicht. Dies entspricht einem Anteil an der Waldfläche von ca. 2,5 %.

Dem Ansatz aus dem Programm zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen wird auch mit der im November 2013 verabschiedeten „Waldstrategie 2050 für den Freistaat Sachsen“ gefolgt. So sollen die erforderlichen Gebiete mit natürlicher Waldentwicklung und Wildnisgebiete insbesondere in den großen Schutzgebieten wie dem Nationalpark Sächsische Schweiz, der Kernzone des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sowie den Naturschutzgebieten Königsbrücker Heide und Gohrischheide/Elbniederterrassen Zeithain gesichert werden.

Darüber hinaus werden natürliche Entwicklungsprozesse, z. B. über die Ausweisung von Biotopbaumgruppen gezielt in die naturnahe Waldbewirtschaftung integriert. Außerdem soll das Naturwaldzellenprogramm weitergeführt werden. Aktuell sind acht Naturwaldzellen (NWZ) mit einer Gesamtfläche von 303 ha auf Basis des § 29 Abs. 3 SächsWaldG ausgewiesen, in denen natürliche Entwicklungsprozesse wissenschaftlich begleitet werden.

Unter stärkerer Beachtung der naturschutzfachlichen Eignung anstelle von pauschalen Prozentsätzen als Ausweisungskriterium soll auf diesem Weg weiter vorangegangen werden.

FDP

Die Vergrößerung des Anteils der Wälder an der Landesfläche ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir setzen auf eine langfristige Strategie zur Vergrößerung des Waldanteils auf mindestens 30 Prozent der Landesfläche. Dazu gehören auch Beratungsangebote für die Eigentümer und Pächter von Privat- und Körperschaftswald. Der Wald hat viele Funktionen zu erfüllen. Er soll der Erholung ebenso dienen wie er einen Bestandteil des Landschaftsbildes darstellt. Der Wald muss wirtschaftlichen Ansprüchen genügen, aber auch seiner Bedeutung für den Wasserhauhalt gerecht werden. Eine pauschale Stilllegung von Flächen ist daher nicht zielführend, sondern es gilt, einen Kompromiss zu suchen, der alle Interessen ausgleicht. Wenn Flächen im Rahmen von Naturschutzprojekten oder der Ausweisung von Natura2000-Gebieten der Nutzung entzogen werden, muss den Eigentümern und Bewirtschaftern ein Ausgleich gezahlt werden.

5. Frage | Flächenverbrauch

Angestrebt wird ein Flächenverbrauch von weniger als zwei Hektar am Tag (Kabinettsbeschluss der sächsischen Staatsregierung vom 28.04.2009).
Derzeitige Realität ist jedoch das Vierfache.
Was wollen Sie dafür tun, unzerschnittene Naturräume zu erhalten, und wie wollen Sie den Flächenverbrauch stoppen?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Wer ernsthaft Bodenschutz betreiben will, braucht ein Konzept für den Stopp der Flächenneuversiegelung. Dieser politische Wille fehlt CDU und FDP in Sachsen völlig. Aus unsere Sicht muss der Flächenneuverbrauch bis 2020 auf nahe Null verringert werden.

Dafür schlagen wir ein Entsieglungsprogramm vor, untersetzt mit finanziellen, personellen und rechtlichen Mitteln. Voraussetzung ist, dass weitere Flächenversiegelungen mit -entsiegelungen gekoppelt werden. Dies geschieht bisher kaum. Ausgleich und Ersatz sollten jedoch vorrangig in der Nähe des Eingriffsorts stattfinden. Bislang sind die Kompensationen oft wahllos und verstreut. Zudem wird die Umsetzung von Entsiegelung schlecht kontrolliert.

Trotz zurückgehender Einwohnerzahlen weiten sich in Sachsen die Siedlungs- und Verkehrsflächen auf der "Grünen Wiese" aus.

Diese Entwicklung ist keine Überraschung, sondern ein Ergebnis der BetonVerkehrspolitik von CDU und FDP. Ein Ende ist nicht in Sicht. So haben CDU und FDP im Landesentwicklungsplan Sachsen (2012) mehr als 130 Ortsumgehungsstraßen festgeschrieben. Nur wenige davon sind aus unserer Sicht notwendig.

Nach den letzten offiziellen Aussagen der Staatsregierung wurden in Sachsen immer noch 8,2 Hektar Fläche täglich neu in Anspruch genommen. (Quelle: Landesentwicklungsplan 2012 - Umweltbericht mit Klimacheck) Das entspricht der Größe von ca. 11 Fußballfeldern. Ein Teil davon sind rekultivierte Braunkohleflächen, der weitaus größere Teil besteht allerdings aus Verkehrs-, Baugebiets,- und Gewerbegebietsflächen.

Der Staatsregierung fehlt es an Problembewusstsein. 2009 haben Innen- sowie Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in einem gemeinsamen Handlungsprogramm verkündet, die Flächeninanspruchnahme bis 2020 auf unter zwei Hektar pro Tag reduzieren zu wollen. Konkrete Programme, wie das erreicht werden soll, sind aber weder im Doppelhaushalt noch im Landesentwicklungsplan oder im Landesverkehrsplan zu finden. Auch im aktuellen Landesumweltbericht Sachsen 2012 sucht man vergeblich nach konkreten Aussagen. Dort wird nur hilflos auf den Landesentwicklungsbericht 2010 verwiesen. Darüber hinaus wurde das Geld für Brachflächenrevitalisierung auf von 9,8 Millionen Euro (2011) auf 5 Millionen Euro (2014) halbiert. Nötig ist nicht die Kürzung, sondern der Ausbau der Förderung.

Die LINKE

Die flächenmäßige Verringerung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen muss durch flächengleiche Entsiegelungsmaßnahmen gestoppt werden. Der Landwirtschaft dürfen keine weiteren Flächen entzogen werden, solange beispielsweise noch Schrottimmobilien in der Landschaft herumstehen. Ein Übriges könnte ein – bislang fehlender - Bodenfonds beitragen, der landwirtschaftliche Flächen sichert und an die Betriebe weitergibt, soweit diese bereit sind, mehr für ökologische Belange zu tun.

Sinnvolles Flächenmanagement besteht aus den drei Handlungsfeldern Flächenrecycling oder Brachflächenrevitalisierung, Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und Steuerung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen – hier wollen wir die seit Jahren nur in Ansätzen geführten Diskussionen bündeln und zusammenführen.

Unsere konkreten Vorschläge zum Landesentwicklungsplan6, unser Agrarstrukturverbesserungsgesetz und unsere Beiträge in diversen Landtagsdebatten wurden von CDU und FDP abgelehnt.


6 Bspw. Ziffer 5. aus [Stellungnahme zum] Landesentwicklungsplan 2012; zu Drs 5/8001 - Entwurf für das Beteiligungsverfahren gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Satz 9 SächsLPlG (Kabinettsbeschluss vom 20. Dezember 2011); ÄAntr DIE LINKE 11.07.2012 Drs 5/9672. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=9672&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

SPD

Das Thema Flächenverbrauch ist kein reines Umwelt- oder Landwirtschaftsthema, sondern eine fachübergreifende Querschnittsaufgabe, die sich insbesondere auf den raumordnungs- und planungsrechtlichen Bereich erstreckt.

Für uns gilt der Grundsatz: Die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden muss Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Es geht hier um die Frage der Entsiegelung von Flächen und der Nutzung von Brachflächen und Baulücken. Kurz, um Flächenmanagement und Mobilisierung von Innentwicklungspotentialen. Dabei wollen wir die Kommunen unterstützen. In diesem Zusammenhang wollen wir ebenfalls prüfen, inwieweit das Landesprogramm „Brachenrenaturalisierung“ mit dem System der Ökokonten verknüpft werden kann.

CDU

Die Sächsische Union stimmt mit dem NABU Landesverband überein, dass in den kommenden Jahren eine deutliche Reduzierung des Flächenverbrauchs, insbesondere der Flächenversiegelung, stattfinden muss. Der Verbrauch von insb. landwirtschaftlicher Nutzfläche für Bau- und Ausgleichsmaßnahmen muss weitgehend vermieden werden. Insbesondere der Schutz von Ackerflächen muss in Zukunft eine höhere Priorität genießen. Der Entzug der Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung darf immer nur der letzte Ausweg sein.

Wir sind der Auffassung, dass neben einer flächensparenden Planung, einer Aufwertung von Entsiegelungsmaßnahmen sowie der Anwendung betriebs- und produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen der verstärkten Honorierung flächensparender Ausgleichsleistungen sowie der räumlichen und zeitlichen Entzerrung des Eingriffes von den zu leistenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Hilfe des Ökokontos eine entscheidende Bedeutung zukommt, wenn der stetige Rückgang der verfügbaren Freiflächen gestoppt werden soll. Hier sollen insbesondere Industrieruinen und –brachflächen in das Gesamtkonzept einbezogen werden.

Zentrales und anerkanntes Instrument bei der Kalkulation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die „Handlungsempfehlungen zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“. Änderungen des Bewertungssystems für landwirtschaftliche Nutzfläche können Anreize zur verminderten Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Nutzflächen unmittelbar in den Planungs- und Genehmigungsver-fahren schaffen.

Das Handlungsprogramm zum Schutz unzerschnittener Räume ist im Wesentlichen im derzeit geltenden Landesentwicklungsplan (LEP 2013) festgelegt. In Karte 5 des LEP 2013 sind alle unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) dargestellt, die größer als 40 km² sind. Gebiete, welche eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung haben, sind vor Zerschneidung zu schützen. Lediglich bei überregional bedeutsamen Vorhaben, für die eine raumverträgliche Variante außerhalb der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume nicht realisierbar ist, gelten Ausnahmen. Zudem können ausgewählte UZVR von hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz oder Teile von ihnen darüber hinaus in den Regionalplänen als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz festgelegt werden.

FDP

Das Ziel, unberührte Naturräume zu erhalten, ist im Landesentwicklungsplan mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog unterlegt worden. Der Ausbau eines großräumigen und übergreifenden Biotopverbundsystems zählt ebenso dazu wie die Sicherung der unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume oder die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Auen. Die Umsetzung soll mit Vertragsnaturschutz erfolgen, mit dem wir die Menschen vor Ort dazu bewegen, aktiv beim Schutz der Natur mitzuwirken. Den Flächenverbrauch können wir nur stoppen, indem zeitgleich mit der Inanspruchnahme neuer Flächen ein entsprechender Ausgleich und ausreichend Kompensation angestrebt werden.

6. Frage | Klimaschutz

Der Klimawandel, genauer die globale Erwärmung, wird zum größten Teil vom Menschen verursacht. Jedes Stück Kohle, das wir verheizen, jeder Liter Erdöl oder Gas, den wir verbrennen, vergrößert die Menge an Treibhausgasen in der Atmosphäre. Sachsen sollte sich ehrgeizige Ziele in der Treibhausgasminderung setzen.
Wie wollen Sie einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien umsetzen ohne dass dieser zu einem weiteren Verlust der biologischen Vielfalt und zu mehr Eingriffen in Natur und Landschaft führt?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Wir treten für einen geordneten Ausbau der Windenergie unter Beachtung des Landschafs- und Naturschutzes ein. Wir wollen im Landesplanungsgesetz gesetzliche Wind-Taburäume festlegen, dazu gehören in Sachsen der Nationalpark Sächsische Schweiz, Naturschutzgebiete, insbesondere das Wildnisgebiet NSG Königsbrücker Heide sowie die NATURA 2000 Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete).

Die Öffnung des Waldes für Windenergieanlagen lehnen wir vorerst ab. Wir wollen prüfen, inwieweit vorsorgende Artenschutzmaßnahmen in einer Landschaft die naturschutzfachliche Betroffenheit von Tieren durch Windenergieanlagen auf ein zulässiges Maß reduzieren können.

Der Vorrang von Abfallbiomasse vor Anbaubiomasse muss sichergestellt werden. Wesentliche Potenziale zur Steigerung bei der Biogaserzeugung in Sachsen liegen im Bereich der landwirtschaftlichen Reststoffe, der Industriereststoffe und organischen Abfälle der Haushalte und Kommunen. Allein im weiterverarbeitenden Gewerbe fallen jährlich 180.000 Tonnen Bioabfälle an. Dazu kommen noch einmal 100.000 t Klärschlämme und über 220.000 t Bioabfälle von Haushalten und Kommunen. Einen Beitrag zur Nutzung kann auch der bisher kaum genutzte Grünschnitt aus der Landschaftspflege und Getreidestroh liefern. Die Treibhausgasbilanz der gesamten Kette muss positiv sein. Langfristig sollte eine energetische Nutzung von Biomasse nur noch am Ende einer Kaskadennutzung nach der stofflichen Nutzung erfolgen. Jeder Anbau von Biomasse muss in Übereinstimmung mit den Prinzipien einer nachhaltigen Landnutzung erfolgen. Die Landwirtschaft ist grundsätzlich auf nachhaltige Anbaumethoden ohne großflächige Monokulturen und ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen zu beschränken. Das erfordert in Sachsen eine Überarbeitung und gesetzliche Verankerung der guten fachlichen Praxis für Land- und Forstwirtschaft, orientiert an umfassenden Nachhaltigkeitskriterien. Wir wollen das generelle Vollzugsdefizit bei Behördenkontrollen in der Landwirtschaft durch Umstrukturierung in den zu¬ständigen Ämtern beseitigen.

Die LINKE

Klimaschutz und Energiewende sind kein Selbstzweck. Die immer sichtbarer werdenden Ressourcenknappheiten erfordern ein Umdenken und mittelfristiges Neuerfinden von tragfähigen Strukturen und Strategien zum Umgang mit Rohstoffen und Energie, dass bereits kurzfristig praktische Folgen nach sich ziehen muss. Ziel ist eine ökologisch vertretbare, von den Menschen akzeptierte und in Teilen mit bestimmbare, zunehmend dezentrale und stärker mittelständisch geprägte Energiewirtschaft und -struktur.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind bei der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung oder Nutzung erneuerbarer Energien unvermeidbar. Verglichen mit den Langfristschäden aus dem Braunkohlebergbau sind sie jedoch gering. Nichtsdestotrotz sind die aktuellen Forschungsergebnisse anzuwenden, um Schäden für Natur und Umwelt zu minimieren – beispielsweise durch geeignete Standortwahl (tierökologisch bedingte Abstandskriterien) oder Abschaltzeiten für Windenergieanlagen.

Hindernis für eine echte Energiewende sind derzeit unter anderem die Strukturen und Machtverhältnisse in der Energiewirtschaft. Konzernstrukturen die durch mindestens bundesweit oder darüber hinaus operierende Unternehmen gelenkt werden, bestimmen die Richtung und sind überwiegend auf den Erhalt ihrer auf Öl und Kohle beruhenden Vormachtsstellung bedacht. Es sind vier Unternehmen, die bundesweit den Strommarkt bestimmen und die politischen Entwicklungen zum eigenen Vorteil lenken, da sie eine überwältigende Macht angehäuft haben. Im Wesentlichen sind zwei davon – RWE und Vattenfall – in Sachsen tätig.

„Weiter so“ ist in der Energie- und Ressourcenfrage keine Option. Klar ist, dass ein Ausstieg aus den fossilen Energiequellen Kohle und Öl und ein Umstieg in die Erneuerbaren Energien nicht über Nacht geschehen kann. Hierzu braucht es eine klare Richtung, ein belastbares Handlungskonzept, das die Potenziale vor Ort fundiert einschätzt, verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen, ein beherztes Zupacken mit der nötigen Finanzausstattung und dem nötigen Gestaltungswillen – all dies fehlt bislang.

Die LINKE will die Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Umstieg auf Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmebereich bis spätestens 2050 aktiv gestalten. Bis 2020 ist dafür zunächst der Stromverbrauch zu mindestens 40% aus Erneuerbaren Energien in Sachsen sicherzustellen – aktuell liegen wir bei etwa 20%. Gleichzeitig darf die „Energiewende“ nicht zu einer reinen „Stromwende“ verkommen – oftmals wird hier zu verkürzt diskutiert. Die Gemeinden sollten durch den Freistaat ermuntert werden, die Klimaschutzelemente in der kommunalen Bauleitplanung konsequent anzuwenden, um die gestellten Ziele zu erreichen.

Die Gesamtmenge der CO2-Emissionen soll bis 2020 um mindestens 65% gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden – dabei darf die Braunkohleverstromung nicht allein dem derzeit unwirksamen Emissionshandel überlassen bleiben, sondern muss in das Reduktionsprogramm einbezogen werden.

Zentrales Problem ist die im Osten generell dünne Eigenkapitaldecke der Bevölkerung, die eine allein bürgerInnenfinanzierte Energiewende in Sachsen als Illusion erscheinen lässt. Hier können kommunale Stadtwerke und Energiegenossenschaften - gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung - jedoch eine große Hilfe sein. Kommunale Strukturen, die die Verteilnetze in ihre Hand bringen und als kommunal bestimmte Unternehmen die gesamte Ver- und Entsorgungssparte bewirtschaften, scheinen derzeit die beste Ausgangslage für die zu lösenden Aufgaben zu bieten.

Eine mangelnde Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus Biomasse, Wind, Sonne und Wasser kann nicht durch Appelle behoben werden. Allein der unmittelbare Nutzen für die regionale Bevölkerung, flankiert durch sachlich gerechtfertigte Restriktionen und kontrollierte Auflagen kann in der teilweise verfahrenen Lage weiterhelfen. Gute Beispiele dafür gibt es.

Langfristige erhebliche Schäden insbesondere an Trink-, Grund- und Oberflächenwasser scheinen im Braunkohletagebauebetrieb absehbar unvermeidbar zu sein. Derzeit nur unzureichend erhobenen staatlichen Einnahmen aus dem Bergbau durch Wasserentnahmeentgelte einerseits, aber auch die stärkere Verpflichtungen des Bergbautreibenden aus der Genehmigungslage heraus und durch flankierende Vereinbarungen sind verstärkt mit dem Ziel einzusetzen, Schäden für kommende Generationen zu minimieren.

Aufschlüsse neuer Tagebaue und Weiteführungen von Tagebauen zur energetischen Nutzung der Braunkohle – in Sachsen sind das die Gebiete Nochten II, Welzow-Süd und Vereinigtes Schleenhain – sind zu stoppen. Dazu sind die energiepolitischen Vorstellungen der Staatsregierung, die als „Energieprogramm“ die Rechtfertigung für Neuaufschlüsse darstellen, rasch zu überarbeiten. Je nach Genehmigungsstand sind die Planwerke dann entsprechend nicht mehr genehmigungsfähig, oder müssen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen deutlich stärker untersucht werden.

Gleichzeitig sind bei der Überarbeitung des Energieprogramms die Weichen für eine ökologisch vertretbare, von den Menschen akzeptierte, zunehmend dezentrale und mittelständisch geprägte Energiewirtschaft zu stellen. Dazu gehören ehrgeizige Ausbauziele für Erneuerbare Energien, aber auch ein schrittweises Ausstiegsszenario aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2040 – dadurch nähern sich Stromerzeugung und –verbrauch in Sachsen perspektivisch einander an.

Gleichzeitig ist das hohe Potenzial Sachsens für eine Speicherung von Energie in ehemaligen Bergwerken zu prüfen und in zukünftige komplexe Überlegungen zur Energiewende mit einzubauen. Die nicht eingelösten Versprechungen von Schwarz-Gelb, Sachsen als „traditionsreiches Energie- und Technologieland“ insbesondere auch bei den Speichertechnologien weiterzuentwickeln, werden wir aufgreifen.

SPD

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien kommt im Rahmen des Klimaschutzes eine zentrale Bedeutung zu. Naturschutz und Erneuerbare Energien sind daher von der grundsätzlichen Zielstellung her keine Gegensätze. Gleichwohl kann es bei der konkreten Umsetzung zu Konflikten kommen, etwa beim Ausbau der Windenergie oder bei Solaranlagen. Diese Konflikte können und müssen im kooperativen Miteinander gelöst werden. Sehr oft bringen Naturschutzverbände vernünftige und umsetzbare Vorschläge ein, wie Naturschutz und Schutz der Biodiversität und der Ausbau erneuerbarer Energien in Einklang zu bringen sind. Im Rahmen der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hat sich die SPD daher für eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände und –vereine eingesetzt.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Klimaschutz verlangt aber auch Maßnahmen in der Verkehrspolitik, etwa wenn es um die Fragen des CO2-Ausstoßes und des Flächenverbrauches gehen oder Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftspolitik, hin zu einer Energie- und Rohstoffeffizienz.

Das Ziel unserer Energiepolitik ist eine sichere, wettbewerbsfähige. umwelt- und klimaverträgliche sowie bezahlbare Energieversorgung. Bis 2050 wollen wir die Energieversorgung in Sachsen auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umstellen. Dies umfasst die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität. Als Etappenziel wollen wir bis 2030 erreichen, dass die Hälfte der Energieversorgung in Sachsen aus Erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Mit diesem Umbau wird auch die Braunkohlenutzung in den nächsten Jahrzehnten vor einem grundlegenden Wandel stehen. Die stoffliche Nutzung der Braunkohle wird mehr und mehr in den Vordergrund treten, während die energetische Nutzung immer mehr zurückgehen wird.

Wir werden daher keine Pläne unterstützen, die die Nutzung der Braunkohle zur Energiegewinnung für einen Zeitraum nach 2050 festschreibt. Gleichzeitig müssen wir schon jetzt damit beginnen, den notwendigen Strukturwandel in den sächsischen Braunkohleregionen sozial verträglich einzuleiten. Wir müssen den Menschen, die heute noch ihren Lebensunterhalt mit der Braunkohle verdienen, neue Perspektiven und Berufschancen aufzeigen. Ohne deren Unterstützung werden wir die sächsische Energiewende nicht zum Erfolg führen können.

Wir machen uns dafür stark, dass die Bioenergieanlagen sich mindestens teilweise im Eigentum der Wärmekunden oder der Landwirte vor Ort befinden. Die nachhaltig bereitgestellte Biomasse sollte aus der unmittelbaren Umgebung stammen und nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen. Biogasanlagen mit biogenen Reststoffen anstelle von Energiepflanzen sollte der Vorzug gegeben werden.

Im Bereich der Verkehrspolitik wollen wir mehr Verkehr auf die Schiene verlagern, sowohl beim Güterverkehr als auch beim Personenverkehr. Deshalb wollen wir den ÖPNV stärken, besser finanzieren und attraktiver machen. Auch die Förderung der nichtmotorisierten Nahmobilität gehört in diesen Aufgabenbereich. Wir wollen, dass im Jahr 2025 rund 20 Prozent der Wege in Sachsen per Fahrrad zurückgelegt werden.

Im Bereich der Wirtschaftspolitik muss der scheinbare Gegensatz zwischen Wirtschafts- und Umweltpolitik überwunden werden. Energie- und Ressourceneffizienz müssen dabei zum bestimmenden sächsischen Markenkern werden. Deshalb setzten wir auf eine wirkliche Energie- und Rohstoffeffizienzoffensive: Wir setzen vor allem auf Effizienztechnologien, Erneuerbare Energien, Materialwirtschaft sowie Rohstoffrecycling – allein im verarbeitenden Gewerbe sind ca. 50 Prozent der Produktionskosten Rohstoff- und Energiekosten. In diesem Zusammenhang sollten die Mittel der neuen EU-Förderperiode zum Ziel der CO2-Reduktion dafür eingesetzt werden, Mittelständler zu unterstützen, ihren Energieverbrauch weiter zu reduzieren.

CDU

Erstmals im Klimaschutzprogramm 2001, später im Aktionsplan Klima und Energie 2008 und zuletzt im Energie- und Klimaprogramm 2012 setzte sich Sachsen konkrete Klimaschutzziele zur Minderung der CO2-Emissionen. Durch die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen auf der Grundlage differenzierter Maßnahmenpläne konnten die Ziele auch erreicht werden. Dabei sind die Minderungsziele jeweils auf die nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren Verkehr, Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen bezogen und erfassen damit Bereiche, deren Emissionen durch die Kooperation der verschiedenen Akteure in Sachsen auch beeinflusst werden können. Bis 2022 will Sachsen den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 28 % steigern und auch in den anderen Sektoren (insb. Wärme) ausbauen.

Auch ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien ist völlig ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht denkbar. Entsprechend § 1 Abs. 5 BNatSchG kommt es darauf an, entsprechende Vorhaben landschaftsgerecht zu gestalten und so zu bündeln, dass die Zerschneidung und Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Die diesbezüglichen Ziele und Grundsätze sind im Landesentwicklungsplan 2013 (LEP) des Freistaates Sachsen festgelegt. Der LEP ist die raumordnerische Gesamtkonzeption des Freistaates, die in den Regionalplänen räumlich konkretisiert wird. Die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene wiederum muss die konkreten Ziele der Raumordnung beachten und die Grundsätze in der Abwägung berücksichtigen.

Im Freistaat Sachsen wurden 2012 knapp ein Drittel der Erneuerbaren Energien aus Biomasse erzeugt, insb. in den ca. 205 landwirtschaftlichen Biogasanlagen. In diesen Anlagen wird in Sachsen überwiegend Wirtschaftsdünger eingesetzt, vorwiegend Rindergülle. Im Agrarumweltprogramm von Sachsen werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die zu einer Verbesserung der biologischen Vielfalt beitragen und zur Nutzung als Substrat in BGA zulässig sind, u. a. Zwischenfrucht- und Leguminosenanbau, Anbau von ein- und mehrjährigen Blühmischungen. Außerdem kann im Zuge der EEG-Novellierung auch mit positiven Auswirkungen auf die Biodiversität gerechnet werden (Privilegierung kleiner „Gülle-Biogasanlagen“, Wegfall „Maisbonus“).

FDP

Die übereilte und nicht durchdachte "Energiewende" auf Bundesebene war ein teurer politischer Fehler. Wir lehnen diesen Beschluss ab. Denn die Kosten steigen dramatisch, die Versorgungssicherheit sinkt, Kulturlandschaften verlieren ihre Attraktivität, Innovationen und Investitionen im Markt werden verhindert. Durch die planwirtschaftliehen Anreize des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) richtet sich die entsprechende Stromproduktion nicht nach der Nachfrage, sondern nach der Höhe der Subvention. Eine bedarfsgerechte, zuverlässige und bezahlbare Energieerzeugung gelingt daher nur mit einem neuen markwirtschaftlichen Modell zur Integration erneuerbarer Energien. Markt und Wettbewerb müssen wieder als "Entdeckungsverfahren" für die besten Lösungen und Technologien genutzt werden.

Der Nawaro-Bonus hat beispielsweise zu einem verstärkten Maisanbau und steigenden Preisen der Pachtflächen geführt und althergebrachte Anbauprodukte verdrängt, was zu einem Verlust der biologischen Vielfalt führt. Der Ausbau von Solarenergie und Windkraft führt zu einer Versiegelung von Flächen, die nicht mehr für landwirtschaftliche Nutzung oder die Umsetzung von Umweltzielen zur Verfügung stehen. Ein weiterer ungebremster Ausbau der erneuerbaren Energien muss ebenso verhindert werden wie deren ständige Subventionierung, die überhaupt erst zu diesem Wildwuchs geführt hat. Wir setzen uns dafür ein, die Kompetenz für Abstandsregelungen von Windkraftanlagen in die Hoheit des Landes zu übertragen, um einen unkoordinierten Zubau zu verhindern und vor Ort entscheiden zu können, wo und wie viele Anlagen gebaut werden sollen. Der Windkrafterlass vom 12. Juli 2013, der Mindestabstände zur Wohnbebauung vorschreibt, ist ein erster Schritt in diese Richtung.

7. Frage | Umweltbildung und bürgerschaftliches Engagement

Getreu dem Motto: „Man kann nur schützen, was man kennt“, kann eine auf persönlicher Erfahrung basierende Umweltbildung die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche die Bedeutung einer intakten Natur kennen lernen und sich schließlich für deren Schutz einsetzen. Umweltbildung dient dazu, Kinder wie Jugendliche zu umweltgerechtem Handeln anzuleiten, den Eigenwert der Natur zu begreifen und trägt dazu bei, dass Menschen in einer intakten Umwelt leben können.
Werden Sie dazu beitragen, den Erhalt und Ausbau der Naturschutzstationen der Naturschutzvereine sicherzustellen und die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen mit einer Personalmindestausstattung von einer Stelle pro Station dauerhaft zu ermöglichen?
Antworten der Parteien
Bündnis 90 / Die Grünen

Ja. Die Mindestausstattung des Landes mit funktionsfähigen Naturschutzstationen halten wir GRÜNEN für bitter notwendig. Dabei sollte sich die Aufgabe der Naturschutzstationen nicht nur auf Umweltbildung beschränken. Mindestens genauso wichtig ist die Absicherung einer Mindestpflege für die wertvollsten Naturschutzobjekte. Arbeitsfähige Naturschutzstationen können zusätzlich die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben gewährleisten. Für Kontrollaufgaben und Arterfassungen, Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung sowie spezielle praktische Naturschutzmaßnahmen brauchen wir Naturschutzwarte. Viele aktuelle Schutzgebiete stehen heute nur noch auf dem Papier, ein effektives Management, Monitoring und eine ausreichende Ahndung von Verstößen, findet nur noch punktuell statt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die bürokratischen Hürden für NaturschützerInnen senken und der Nachwuchsgewinnung zum Erfolg verhelfen, indem wir politische Rahmenbedingungen und das Auftreten von Behörden so verändern, dass Naturschutz als ein positiver Beitrag zum Gemeinwohl anerkannt wird und nicht als nebensächliches Hobby oder gar als Querulanz. Wir setzen uns für einen verstärkten und transparenten Informationsfluss zwischen Behörden und NaturschützerInnen sowie der Öffentlichkeit ein. Wir sehen uns als Partner der Naturschutzvereine. Auf allen Verwaltungsebenen sollen zudem wieder Naturschutzbeiräte eingeführt werden.

Erschwerend sieht die Situation bei den staatlichen Naturschutzverwaltungen düster aus in Sachsen. Durch wiederholte Strukturreformen und nachfolgende Personalkürzungen einerseits und Zunahme verwaltungsbürokratischer Aufgaben andererseits sind heute die meisten Naturschutzbehörden nicht mehr in der Lage, allen ihren Aufgaben nachzukommen. Das betrifft insbesondere die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter.

Die LINKE

Wir haben uns bereits 2012 für eine Erleichterung der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Umweltverbände in Planungsvorhaben und weiterer Träger öffentlicher Belange stark gemacht und haben eine Einstellung von Planunterlagen in das Internet gefordert.7 Die Regierungskoalition hat unsere Vorschläge abgelehnt.

Die Stärkung der Naturschutzstationen scheint für uns eine gute Möglichkeit zu sein, Naturschutzpositionen in der Fläche darzustellen und erlebbar zu machen. Dabei sollten jedoch nicht nur Stationen einzelner Träger oder Verbände, sondern eine funktions- und qualitätsorientierte Auswahl von Stationen im Vordergrund stehen. Dann sollten diese Stationen eine hinreichende Grundförderung erhalten.


7 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Ziffer 6 zum „Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege“, GesEntw SReg 03.12.2012 Drs 5/10657. Online unter: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11958&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

SPD

Ohne ehrenamtliches Engagement ist Naturschutz nicht zu meistern. Das gilt sowohl für den unmittelbaren Schutz und die Pflege von Lebensräumen, aber auch mit Blick auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der Kinder – und Jugendbildung für unsere Umwelt und ihre Bedeutung für das Leben.

Aber auch Ehrenamt braucht Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung. Daher streben wir neben einer Stärkung der Mitwirkungsrechte eine bessere und gleichberechtigte Förderung der Naturschutzvereine an. Die Finanzierung der Naturschutzstationen muss, unabhängig vom Betreiber, sichergestellt werden.

CDU

Die Natur- und Umweltstationen in Sachsen leisten eine wertvolle Arbeit. Sie nehmen neben den Schulen, den Naturschutzvereinigungen und unzähligen Vereinen und Verbänden eine wichtige Funktion im Bereich der Umweltbildung ein. Zudem sind sie wichtige Partner bei landesweiten Projekten der natur- und landschaftsverträglichen Entwicklung und Pflege der Landschaft. Sie helfen dadurch auch mit ihrer sehr unterschiedlichen Organisationsformen und Leistungsfähigkeit mit, die Schutzziele des Freistaates Sachsen zu erreichen. Deshalb wurden sie in der abgelaufenen Förderperiode durch den Freistaat Sachsen bei knapp 900 Einzelvorhaben finanziell mit weit über 4 Mio. Euro gefördert. Dies soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Hinzu kommt, dass einige Träger von Naturschutzstationen von den Kommunen in verschiedener Weise finanziell unterstützt werden.

Die Tätigkeit der Naturschutzstationen bietet gute Voraussetzungen für eine naturräumlich bezogene Bildungsarbeit zu Themen des Naturschutzes insbesondere durch

  • projektbezogene Angebote der Wissensvermittlung sowie
  • der Möglichkeit der Mitwirkung bei konkreten Maßnahmen und Projekten.

Verhaltensänderungen zugunsten der Natur sind das Hauptziel dieser Bildungs- und Mitmachangebote. Die Ziele »Schaffung von Naturschutzbewusstsein«, »Schaffung positiver Werthaltung gegenüber dem Naturschutz bzw. der Natur« etc. sind diesem Hauptziel untergeordnet, denn: Bewusstseinsänderung ohne Verhaltensänderung ist folgenlos.

Im Ergebnis werden gute Voraussetzung für die Nachwuchsgewinnung im privaten Naturschutz sowie die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements gesehen.

Zielgruppen sind »Eigentümer und Nutzungsberechtigte« und »Besucher«. Beiden Segmenten ist die Bevölkerung im Kontaktbereich zu dem jeweiligen Naturschutzgebiet hinzuzurechnen. Diese Zielgruppen müssen auch weiterhin mit qualitativ hochwertigen Angeboten erreichbar bleiben.

Vor diesem Hintergrund sieht die Sächsische Union die Notwendigkeit die Unterstützung der Arbeit der Naturschutzstationen weiter zu verbessern. Wir werden uns dafür im Rahmen der Haushaltsberatungen einsetzen.

FDP

Die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in privatrechtlicher Trägerschaft entstandenen Naturschutzstationen im Freistaat Sachsen haben für die jeweilige Region eine große Bedeutung im Bereich der Umweltbildung und der lokalen und regionalen Naturschutzarbeit, oft auf Basis ehrenamtlichen Engagements. Sie sind Anlaufpunkt für alle, die sich für die Natur und den "Naturschutz vor der eigenen Haustür" interessieren. Umweltbildung besitzt eine wichtige Funktion als ergänzendes Lehrangebot zu den schulischen Lehrplänen. Deswegen müssen wir prüfen, inwieweit in Zukunft Naturschutzstationen stärker in die Umsetzung landesweiter Aufgaben des Naturschutzes (z. B. Umsetzung Natura 2000) einbezogen werden können, um daraus Synergieeffekte in Bezug auf die Arbeit im Bereich der Umweltbildung, der Landschaftspflege sowie des ehrenamtlichen Naturschutzes und der diesbezüglichen Nachwuchsgewinnung abgeleitet werden können.


Wahlergebnis 2014

39,4 %
CDU
18,9 %
Die Linke
12,4 %
SPD
9,7 %
AfD
5,7 %
Die Grünen

Endgültiges Wahlergebnis der sächsischen Landtagswahl 2014.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz


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