Naturschutzpolitik in Sachsen
Die Landtagswahlen sind ein wichtiger Marker in der Naturschutzpolitik, denn hier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, diese Zukunft mitzugestalten! Unter dem Motto „Naturwähler“ fühlt der NABU Sachsen im Vorfeld jeder Landtagswahl den Parteien auf den Zahn und fragt, wie sie sich für die Natur einsetzen und die aktuellen naturschutzpolitischen Herausforderungen meistern wollen. Die Antworten werden hier dokumentiert, sollen zu mehr Transparenz in der Natur- und Umweltschutzpolitik sorgen und es so den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich über die Standpunkte und das Engagement der Parteien zu diesen Themen zu informieren.
Unsere politischen Forderungen zur diesjährigen Landtagswahl finden Sie hier, Hintergründe und Informationen dazu auf der Internetseite des NABU Sachsen.
NABU-Forderungen 2024
Naturwähler 2024
Der NABU fragt – Parteien antworten
Der NABU Sachsen hat sich zu den anstehenden Landtagswahlen an Parteien* gewendet und gefragt, wie sie die drängenden Probleme der sächsischen Natur angehen möchten. Die Antworten sind hier veröffentlicht. Ob unsere naturschutzpolitischen Forderungen dabei Beachtung finden, zeigt die unten stehende Tabelle. Wird mit der Maus über das Bewertungssymbol gefahren, wird eine kurze Zusammenfassung der ausführlichen Antwort sichtbar. Bei dieser haben wir den Naturschutz und seine Belange in den Fokus gerückt. Sie stellt keine Kommentierung der Antworten oder der Umsetzbarkeit dar! Für detaillierte Ansichten der Parteien bitte die Antworten direkt lesen.
NABU-Position spiegelt sich umfassend wieder NABU-Position findet Beachtung neutrale Antwort ohne konkrete Lösungsansätze auf die gestellte Frage wird kaum eingegangen ablehnende Haltung
Die Grünen | Die LINKE | SPD | CDU | FDP | BSW | |
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Frage 1 | Erneuerbare Energien | - | |||||
Frage 2 | Landwirtschaft | - | |||||
Frage 3 | Gewässer | - | |||||
Frage 4 | Flächeninanspruchnahme | - | |||||
Frage 5 | Ehrenamt | - |
1. Frage | Erneuerbare Energien
Die Klimakrise stellt eine existenzielle Bedrohung für allen Artenschutz dar, daher müssen Klimaschutz und Naturschutz Hand in Hand gehen - anders lässt sich die multiple Krisensituation, in der wir uns befinden, nicht bewältigen. Unserer Ansicht nach kann das auch bei einem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen. Bei der Standortwahl für erneuerbare Energieprojekte müssen demnach ökologische Aspekte wie der Schutz von Lebensräumen, Biodiversität und das Landschaftsbild priorisiert werden. Dies erfordert eine sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfung und enge Zusammenarbeit zwischen Energieunternehmen, Naturschutzorganisationen und staatlichen Stellen.
Im Hinblick auf Photovoltaik bedeutet dies z. B. konkret, dass wir uns dafür einsetzen, dass PV vorrangig auf bereits versiegelten Flächen (öffentliche und private Dächer sowie Produktionshallen, Parkplätze) installiert werden soll, um eine Flächenkonkurrenz von Beginn an zu vermeiden. Ein sinnvolles Instrument ist hier die Landesbauordnung. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass darin eine Verpflichtung für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden verankert wird. Denn wir sind überzeugt: PV-Anlagen gehören nicht in den Wald.
Der zu langsame Ausbau in der Vergangenheit verlangt nun eine massive Beschleunigung und folglich auch die Umsetzung größerer PV-Projekte in der Fläche; dies kann als Chance genutzt werden, um den Biodiversitätswert der Fläche zu verbessern. Gegenüber bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ist dies in der Umsetzung möglich (bspw. durch Querungshilfen für Wildtiere, Blühwiesen, begleitende Hecken/ Mauern/ Gewässer/ Waldstreifen) und sollte Projektierern als Auflage gestellt werden (siehe auch: Arbeitshilfe Artenschutz und Biodiversität bei Freiflächensolaranlagen – https://www.natur.sachsen.de/arbeitshilfen-artenschutz-biodiversitaet-freiflaechensolaranlagen-32387.html)
Darüber hinaus setzen wir uns im Hinblick auf das Problem der Flächenkonkurrenz für folgende Ansätze ein:
- Agri-PV, die bei geringem Flächenverlust (<10 %) weiterhin landwirtschaftliche Nutzung (teilweise mit Produktivitätsgewinnen durch verringerte Austrocknung und Erosion) ermöglicht.
- Nutzung von PV anstelle von Biokraftstofferzeugung, da PV eine um den Faktor 30 höhere Flächeneffizienz mit Blick auf die Energiegewinnung aufweist und aktuell 14 % der deutschen Agrarfläche für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden.
- Nutzung von Flächen an Verkehrstrassen wie beispielsweise den "Kleeblättern" von Autobahnabfahrten und -Kreuzen sowie den Streifen eng entlang von Autobahnen, die häufig für eine landwirtschaftliche Nutzung wenig geeignet sind und ggf. aus Naturschutzsicht durch PV eine Aufwertung erfahren könnten.
- Keine PV-Anlagen im Wald sowie auf wertvollen Naturschutzflächen und Schutzgebieten. Hintergrund: aktuell gibt es bereits PV Projekte im Wald in Ostsachsen. Es wäre Aufgabe des SMR als Fachaufsichtsbehörde, für die unteren Baubehörden einen ermessensleitenden Erlass veröffentlichen.
Wir setzen uns für eine preisgünstige klima- und umweltschonende Energieversorgung ein. Dazu gilt es, zunächst Verschwendung zu verhindern und den Energieverbrauch zu senken. Dafür entwickeln wir eine für alle Sektoren spezifische Energieeinsparstrategie. Der verbleibende Bedarf soll möglichst vollständig mit Energie aus regenerativen Quellen gedeckt werden. Der Ausbau muss so gestaltet werden, dass er naturverträglich erfolgt und nicht dazu führt, dass noch mehr der landwirtschaftlichen Nutzflächen und biologischen Vielfalt verloren geht! Aus diesem Grund setzen wir insbesondere auf Solaranlagen auf Dächern und bereits versiegelten Flächen, wie etwa Parkplätzen. Wir setzen uns für eine Solardachpflicht für alle Gebäude in Sachsen ein, die neu entstehen. Bestehende Gebäude sollen möglichst nach und nach verpflichtend mit Solarenergieanlagen ausgestattet und/oder als Gründächer gestaltet werden. Öffentliche Gebäude müssen dabei Vorreiter sein. Bei Freiflächenanlagen wollen wir vor allem „Agri-Photovoltaik-Anlagen“ fördern und nur die Installation von naturverträglichen Anlagen zulassen. Die Installation von Solaranlagen auf Waldflächen und in gesetzlich geschützten Biotopen schließen wir aus. Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen sind in der Größe zu beschränken. Windräder in Wäldern sollen seltene Ausnahme bleiben. Den gezielten Anbau von Energiepflanzen sehen wir kritisch und werden die energetische Nutzung von Biomasse vor allem auf Abfälle und Gülle beschränken.
Die SPD setzt sich für einen umfassenden und nachhaltigen Klimaschutz ein, der die Energiewende optimalerweise mit dem Schutz der Biodiversität und einer nachhaltigen Landnutzung vereint. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentraler Pfeiler der Energiewende und des Klimaschutzes.
Die SPD bekennt sich zu den ambitionierten Klimazielen des Pariser Abkommens und setzt sich dafür ein, diese so schnell wie möglich zu erreichen. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien ist Sachsen immer noch eines der Schlusslichter unter den Flächenbundesländern. Gleichzeitig ist es wichtig, die Biodiversität zu erhalten und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Wir lehnen es daher ab, Naturschutz und Energiewende gegeneinander auszuspielen.
Vielmehr müssen beide Ziele in Einklang miteinander gebracht werden. Das ist zugegebenermaßen nicht immer einfach, auch da dem Ausbau der erneuerbaren Energien mittlerweile zurecht ein überragendes öffentliches Interesse beigemessen wird, welches sich auch in der Schutzgüterabwägung oder im Flächenziel bei der Windenergie widerspiegelt. Damit Natur- und Artenschutz dabei nicht hintenanstehen, setzen wir auf eine integrierte Flächenplanung, hohe Standards der strategischen Umweltprüfungen, auf die Verbesserung bestehender und ggf. Ausweisung neuer Schutzgebiete sowie auf ffektivere Artenschutzmaßnahmen und deren auskömmliche Finanzierung.
Die Ampelkoalition in Berlin hat ein Flächenziel von 2 % für den Ausbau der Windkraft in allen Bundesländern vorgeschrieben. Sachsen hat dies umzusetzen. Ambitionierter als alle anderen Bundesländer haben wir die Festschreibung der Flächen in den Windplänen der Regionalen Planungsverbände bis 2027 per Gesetz geregelt.
Damit der Ausbau der Windenergie schneller vorankommt hat die Bundesregierung auch das Bundesnaturschutzgesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, treten die die artenschutz- und naturschutzrechtlichen Belange bundeseinheitlich in den Hintergrund. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Somit können auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen und letztlich auch bebaut werden.
Dies wird weitere Flächenverluste zur Folge haben, die nur dadurch zu umgehen sind, dass möglichst viele Windkraftstandorte repowert werden und ggf. auch Recyclingflächen für den Bau der Fundamente genutzt werden. Wenn aber auch ernsthaft die Interessen der Anwohner in die gesamte Planung einbezogen werden sollen, wird dies tatsächlich sehr schwer werden (Abstandflächenproblematik).
Wir als Sächsische Union setzen uns dafür ein, dass sowohl die Interessen der Anlieger (z. B. 1000m-Abstand), als auch die naturschutzrechtlichen und –fachlichen Interessen gewahrt werden.
Noch keine Antwort.
Die Veränderung des Weltklimas und die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind ernste Herausforderungen, die die Politik nicht ignorieren darf. Zu einer seriösen Klima- und Umweltpolitik gehört aber Ehrlichkeit: Die Energieversorgung Deutschlands lässt sich im Rahmen der heutigen Technologien nicht allein durch erneuerbare Energien sichern. Blinder Aktivismus und undurchdachte Maßnahmen helfen dem Klima nicht, aber sie gefährden unsere wirtschaftliche Substanz, verteuern das Leben der Menschen und untergraben die öffentliche Akzeptanz von sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen.
Wir wollen Land- und Forstwirtschaft mit Ernährungswirtschaft, Holzverarbeitung, Umweltschutz, Klimaschutz und erneuerbaren Energien zusammen denken. In Waldrestholz, alternativen Treibstoffen vom Acker und aus dem Stall sowie Biogasanlagen sehen wir einen wichtigen Beitrag im zukünftigen Energiemix.
Wir werden wert darauflegen, dass das Land seine Verantwortung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in vernünftiger und sozial gerechterweise wahrnimmt. Wir wollen Klima- und Umweltschutz insbesondere durch ingenieurtechnische Innovationen, deren Umsetzung schnellstmöglich erfolgen kann und nicht Jahrzehnte in Anspruch nimmt.
Der wichtigste Beitrag, zur Bekämpfung von Klimawandel und Umweltzerstörung, ist die Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien für eine klimaneutrale und naturverträgliche Wirtschaft der Zukunft.
Unser Bündnis setzt sich daher für eine gerechte und vernünftige Gestaltung der Energiewende ein. Um die Konflikte zwischen Energiewirtschaft, Naturschutz und anderen Landnutzungsformen zu minimieren, verfolgen wir folgende konkrete Ansätze:
- Dezentrale Energieversorgung: Durch die Förderung dezentraler Energieprojekte, wie z.B. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und kleinere Windkraftanlagen, können wir die Belastung für einzelne Regionen verringern und gleichzeitig die Energieversorgung sicherstellen.
- Effizienzsteigerung und Energiesparen: Eine signifikante Reduktion des Energieverbrauchs durch Effizienzsteigerungen und bewussteres Konsumverhalten ist unerlässlich. Durch moderne Technologien und Aufklärung können wir den Energiebedarf reduzieren und somit den Druck auf die Landnutzung mindern.
- Integration von Naturschutz in die Planung: Bei der Planung und Umsetzung von Energieprojekten muss der Naturschutz von Anfang an integriert werden. Dies bedeutet strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Entwicklung von Projekten in enger Abstimmung mit Naturschutzorganisationen.
- Förderung von innovativen Technologien: Die Forschung und Entwicklung neuer Technologien zur Energieerzeugung, die weniger Platz benötigen und umweltschonender sind, muss stärker gefördert werden. Beispiele hierfür sind Offshore-Windparks und moderne Speichersysteme.
- Multifunktionale Landnutzung: Die Kombination verschiedener Landnutzungsformen auf derselben Fläche kann Synergien schaffen. So könnten z.B. Agrophotovoltaikanlagen installiert werden, die gleichzeitig Energie erzeugen und landwirtschaftliche Produktion ermöglichen.
- Demokratische Beteiligung und Transparenz: Entscheidungen zur Landnutzung und Energieprojekten müssen transparent und unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung getroffen werden. Bürgerbeteiligung und demokratische Prozesse sind entscheidend, um Akzeptanz und faire Lösungen zu finden.
Unser Ziel ist eine ausgewogene Balance zwischen den verschiedenen Interessen, die eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle sicherstellt. Durch kluge Planung, innovative Technologien und eine konsequente Ausrichtung an den Prinzipien der Vernunft und Gerechtigkeit können wir die Konkurrenz zwischen Energiewirtschaft, Naturschutz und anderen Landnutzungsformen erfolgreich bewältigen.
2. Frage | Landwirtschaft
Die Förderung einer nachhaltigen, ressourcenschonenden Landwirtschaft in Sachsen erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise und die Zusammenarbeit von Regierung, Landwirten, Wissenschaft und der Gesellschaft.
- Die regionale Vermarktung und Verarbeitung erzeugt eine engere Anbindung der Produzenten an die Konsumenten, denn die Vermarktung findet weitestgehend ohne Zwischenhändler statt. Das Ziel ist die Stärkung der regionalen Kreisläufe, damit die Wertschöpfung in der Region erhalten bleibt. Mit einer kurzen und regionalen Vermarktung der Produkte emanzipieren sich die Produzenten vom Lebensmitteleinzelhandel und der Konkurrenz mit dem Weltmarkt. Die Besonderheiten der Standorte kann als Standortvorteil herausgestellt werden.
Folgende Initiativen haben wir dafür in der letzten Legislatur voranbringen können:- Die Sächsische Agentur für regionale Lebensmittel (AgiL) unterstützt seit Anfang 2022 den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten in Sachsen durch Informationen, Beratung und Vernetzung von interessierten Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft (https://www.agilsachsen.de/).
- In den Bio-Modellregionen (Lausitz, Dresden-Lausitz, Leipzig-Westsachsen) werden Land- und Ernährungswirtschaft sowie Regionalentwicklung zusammen gedacht. Mit Hilfe von Akteuren aus beiden Bereichen entstehen zur Region passende Konzepte für regionale Wertschöpfung (https://bio-regio-sachsen.de/).
- Im Kompetenzzentrum wurde u.a. ein Praxislabor Verarbeitung und Qualität eingerichtet.
- Unter anderem werden die Bio-Erlebnistage Sachsen gefördert (FRL ABsLE2019). Diese Förderung gilt der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Erschließung neuer Absatzmärkte.
- Mit dem EKU Zukunftspreis wurden Initiativen, die auch die Regionalität unterstützen, ausgezeichnet (https://www.eku.sachsen.de/).
- Die regionale Selbstversorgung ist soweit wie möglich anzustreben und kann durch Angebote in der Außer-Haus-Verpflegung intensiviert und dadurch bekannt gemacht und verstetigt werden. Die Abhängigkeit von Importen soll reduziert werden.
- Immer mehr Investoren drängen auf den Bodenmarkt. Damit steigen die Preise für Pacht und Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zusätzlich. Die Preise in Sachsen haben sich seit 2009 fast vervierfacht und sind damit zunehmend für einheimische Landwirtinnen und Landwirte nicht mehr darstellbar. Unser Ziel ist eine stabile und regionale Landwirtschaft mit sicheren Einkommensperspektiven, denn so können die ländlichen Räume hinsichtlich Lebensstandard, Arbeitschancen und Versorgung stabilisiert werden. Die Landwirtschaft ist ausschlaggebend für relevante Themen, wie Erhalt der Artenvielfalt, Umwelt- und Tierschutz, Klimaschutz sowie die Ernährung.
Aus den drei Bundesbodengesetzen (Grundstücksverkehrsgesetz-GrdstVG, Landpachtverkehrsgesetz-LPachtVG, Reichssiedlungsgesetz-RSG) soll ein neues Sächsisches Agrarstrukturgesetz (SächsASG) entstehen, welches die gesetzlichen Regelungen zusammenfasst und anpasst bzw. ergänzt. Das Ziel ist die Sicherung von erschwinglichen Kauf- und Pachtpreisen sowie eine Bewirtschaftung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen durch Landwirte. Die Einführung des Gesetzes soll somit sogenanntes Landgrabbing verhindern und damit den Erhalt von Betrieben sichern, die vielfältige Agrarstruktur in Sachsen erhalten und so zur Zukunftsfähigkeit der sächsischen Landwirtschaft beitragen.
Aktuell wird ein solcher Gesetzentwurf durch die CDU ausgebremst. - Ökolandbau ist für uns BÜNDNISGRÜNE die zukunftsgerichtete Form der Landwirtschaft. Dadurch kann in einem hohen Maß Artenvielfalt, den Erhalt von Boden und Wasser und im besten Falle auch Tierwohl gesichert und dies mit regionaler Wertschöpfung zusammengebracht werden. Der Schutz der Lebensgrundlagen ist einer der größten Vorteile, der den Ökolandbau im Vergleich zum konventionellen Landbau auszeichnet. Die Nachfrage nach Ökoprodukten steigt in der Gesellschaft zunehmend. U. a. durch konsequente Umstellungsberatung, die Aktivitäten des Ökokompetenzzentrums sowie die Verbesserung des Angebotes bei den Ökofeldtagen, wurde sowohl der kontinuierliche Anstieg der Flächen im Ökolandbau als auch die Anzahl der Ökobetriebe mit befördert. Diese positive Entwicklung soll weiter gefördert werden.
Klimawandel und Artensterben stellen uns vor enorme globale Herausforderungen, deren Lösungen keinen Aufschub erlauben. Die globale Ernährung kann und muss im Einklang mit Klima- und Naturschutzzielen geleistet werden. Die Anwendung von Pestiziden hat massive Auswirkungen auf Ökosysteme und ist ein Hauptreiber des dramatischen Verlustes der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Dabei ist der Anbau von Lebensmitteln auf funktionierende Ökosysteme angewiesen. Deshalb wollen wir den Einsatz von Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld verringern und boden- wie wasserschonende Techniken fördern.
Auch nach der Verlängerung der Zulassung von Glyphosat durch die EU halten wir an unserem Ziel fest: Ganz Sachsen soll glyphosatfrei werden. Wir wollen den Einsatz dieses hochgiftigen Totalherbizids verbieten – auf privaten, staatlichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Flächen! Bis dahin gilt es, die bestehenden Beschränkungen der Anwendung zu erweitern sowie freiwillige kommunale und privatwirtschaftliche Initiativen zur pestizidfreien Flächenbewirtschaftung zu fördern.
Wir setzen uns für das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes ein: Vorrang für biologische, züchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen vor chemischen Mitteln. Die Entwicklung sicherer Pflanzenschutzmethoden sind zu fördern.
Wir plädieren auch für innovative, verbundene Landnutzungsformen wie die Bewirtschaftung wiedervernässter Moore (Paludikulturen), die Erzeugung von Strom auf Agrarflächen (Agri-Photovoltaik) und die Kombination von Bäumen und Sträuchern mit Ackerflächen (Agroforstwirtschaft). Diese Methoden verbessern die Klimabilanz der Agrarwirtschaft und wirken ökologisch mehrfach positiv, erwirtschaften zugleich auch zusätzliche Einnahmen für die Betriebe.
Den Umbau hin zu einer klima-, umwelt- und tierschutzgerechten Tierhaltung wollen wir sozial gerecht gestalten. Mit öffentlichen Geldern sollen artgerechte Tierhaltung sowie einen Umbau im Ackerbau (mehr Fruchtfolge, Leguminosenanbau, vielfältige Flächenstruktur) gefördert werden. Landwirtinnen und Landwirte sollen stärker von regionalen Wirtschaftskreisläufen profitieren. Ein größerer Teil ihrer Produkte sollte direkt im Hof nebenan, Supermärkten der Region verkauft oder frisch in Kita , Schul- oder Krankenhausküchen zu gesundem Essen verarbeitet werden. Dies kann durch die Förderung des Aufbaus regionaler Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten, die Unterstützung regionaler Marketinginitiativen sowie klare Rahmensetzung für die Nutzung regionaler Produkte ermöglicht werden. Stabile Lieferbeziehungen stärken die Bäuerinnen und Bauern, erhöhen die regionale Identität und vermeiden Transporte, die Kosten verursachen und dem Klima schaden.
Genossenschaftliche Landwirtschaft, Formen der solidarischen Landwirtschaft sowie Erzeuger- und Vermarktungsgemeinschaften sind besonders zu unterstützen.
Die sächsische Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mehr als 40.000 Arbeitsplätze hängen im Freistaat von ihr ab. Durch die Förderung nachhaltiger Produktionsmethoden, guter Arbeitsbedingungen und digitalisierter Arbeitsprozesse sowie einer regionalen Vermarktung wollen wir ihre wirtschaftliche Leistung dauerhaft sichern. Landwirte müssen von ihrer Arbeit leben können.
Wir wollen die Transformation der Landwirtschaft vorantreiben und haben dabei besonders die Themen öffentliches Geld für öffentliche Leistungen (u.a. für den Erhalt von Ökosystemen), regionale Wertschöpfung und Smart Farming im Fokus. Eine nachhaltige Landwirtschaft bezieht den Erhalt der Nutzbarkeit von Böden und Gewässern in die Produktion ein. Auch konventionelle Betriebe können Beiträge zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft leisten. Daher wollen wir neben dem Ökolandbau auch Nachhaltigkeitsgewinne in konventionellen Betrieben fördern. Wir wollen nachhaltige Produktionsverfahren in der Landwirtschaft und der Lebensmittelherstellung befördern.
Beim Pflanzenschutz sehen wir großes Potential bei präziseren Ausbringungstechniken und Optimierungen durch digitale Lösungen (bspw. eine bessere Datenverfügbarkeit durch mehr Schnittstellen bei den Datenbanken von Bund und Ländern).
Die Sächsische Union lehnt einen pauschalen Ausstieg aus der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger ab - Totalverbote sind der falsche Weg. Fakt ist, dass nur im Dialog mit den Landwirten vereinbart werden kann, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern reduziert wird, wenn wir ihnen die richtige Technik, z.B. moderne Züchtungsmethoden bzw. alternative Wirkstoffe an die Hand geben.
Wir setzen uns dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Pflanzenschutz und die Düngernutzung praxistauglich sind, aber auch sachgerecht umgesetzt werden. Denn wenn unsere Landwirte pauschal immer weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger verwenden dürfen, dann wird es ihnen immer schwerer fallen, hochwertige Lebensmittel in der benötigten Zahl zu erzeugen. Wir brauchen aber weiterhin eine starke, wettbewerbsfähige und nachhaltige Landwirtschaft in Deutschland und Europa.
Da, wo es möglich ist, sollen selbstverständlich weniger Pflanzenschutzmittel und Düngemittel eingesetzt werden. Voraussetzung sind aber technische Innovationen, die beschleunigte Zulassung moderner Pflanzenschutzmittel und die finanzielle Unterstützung der Landwirte.
Wir wollen unsere Gesellschaft und die Landwirtschaft zusammenhalten, verlässliche Rahmenbedingungen für die Landwirte gewährleisten und dem Verbraucher die bestmögliche Orientierung ermöglichen. Dafür brauchen wir eine umfassende Strategie, die einen agrar- und gesellschaftspolitischen sowie tier- und umweltverträglichen Rahmen beschreibt, um für Landwirte und Gesellschaft mehr Planungssicherheit, Akzeptanz und Transparenz zu schaffen.
Noch keine Antwort.
Wir bekennen uns zur flächendeckenden Landbewirtschaftung mit einem sinnvollen Nebeneinander aus ökologischer und klassischer Landwirtschaft.
Ziel einer sinnvollen Agrarpolitik für Sachsen muss es sein, die landwirtschaftlichen Unternehmen in die Lage zu versetzen, die sächsische Bevölkerung ausreichend mit landwirtschaftlichen Produkten versorgen zu können. Nur so kann eine Ernährungssicherung erreicht werden. Wir bekennen uns zur flächendeckenden Landbewirtschaftung. Wir wollen gleichzeitig den Ökolandbau durch Abbau der Defizite in der Verarbeitung und den verstärkten Einsatz von ökologisch erzeugten Lebensmitteln stärken.
Wir stehen für die Entbürokratisierung der Land- und Forstwirtschaft. Arbeitsgrundlage sind für uns dabei die Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes und der Agrarministerkonferenz. Eine Neustrukturierung und Optimierung von Verwaltungsprozessen mit dem Ziel der Reduzierung von Doppel- und Mehrfachdokumentationen ist aus unserer Sicht notwendig.
Der Erhalt von Agrarfläche hat dabei Priorität. Bei Umweltauflagen sind die Landwirte einzubeziehen und Kompromisse durch angemessene Übergangszeiträume und Förderungen zu finden.
Die Agrarförderung ist deutlich einfacher zu gestalten (z.B. Konditionalitätsregeln wie Fruchtfolge, Stilllegung und Mindestbodenbedeckung) Mehrfacherhebungen von Daten für unterschiedliche Programme (z.B. Flächenregister) sind zu beenden. Die Landwirtschaftsbetriebe benötigen eine höhere Flexibilität entsprechend des Verlaufs der Vegetationsperiode in Absprache mit den Umwelt- und Landwirtschaftsbehörden.
Unbürokratische Förderung von umwelt-, boden- und klimaschonenden Agrartechniken und Anbausystemen. Reform des Bodenmarkts – landwirtschaftliche Flächen müssen in erster Linie für ortsansässige Landwirte zur Verfügung stehen und dürfen nicht als Spekulationsgut für Investoren dienen. Keine weitere Versiegelung von landwirtschaftlicher Nutzfläche.
3. Frage | Gewässer
Die letzten Jahre haben vielfältige Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Sachsen offenbart. Es ist zu erwarten, dass sich diese infolge der klimatischen Entwicklung weiter verschärfen werden: häufigere Wetterextreme wie Hochwasser, Starkregen und längere Trockenphasen; steigende Temperaturen und Erhöhung der Verdunstung.
Wir haben dafür in Regierungsverantwortung wichtige Schritte unternommen:
- Die Grundsatzkonzeption Wasserversorgung 2030 wurde erarbeitet und beschlossen. Zur Bewältigung der Braunkohlefolgen auf den Wasserhaushalt wurde für die Lausitz die Erstellung eines länderübergreifenden Grundwassermodells und für den südwestsächsischen Raum ein wasserwirtschaftliches Gesamtkonzept beschlossen. Zur besseren Überwachung des chemischen Zustandes des Grundwasserkörpers wurde und wird zudem das Grundwassermessnetz ausgebaut - insbesondere mit Blick auf Nitratbelastungen. Beim Umstieg auf wasserschonende Bewirtschaftungsmethoden unterstützen wir die Landwirtschaftsbetriebe.
- Das Sächsische Auenprogramm aus dem Jahr 2029 wurde mit konkreten, über ganz Sachsen verteilten Maßnahmen zur Revitalisierung, Renaturierung und Deichrückverlegungen auf einer Gesamtfläche von 3.800 Hektar untersetzt, von denen die ersten bereits umgesetzt wurden. Für den Auwald Leipzig wurde ein Naturschutzgroßprojekt angeschoben. Für die Umsetzung des Auenprogramms wurden mehrere neue Stellen geschaffen. Zur Bewältigung der komplexen Aufgaben bei Wasserversorgung, Wassermanagement und Auenprogramm wurden zusätzliche Stellen und finanzielle Vorsorge im sächsischen Klimafonds geschaffen. Die Wasserentnahmeabgabe wurde reformiert und die Braunkohleunternehmen dabei einbezogen.
- Die Kommunen werden bei der ökologischen Gewässerunterhaltung und Renaturierung beraten und unterstützt und der Wasserrückhalt in urbanen Räumen etwa durch Entsiegelung und Begrünungsmaßnahmen finanziell gefördert. Es werden 10 BeraterInnen für das Thema integrierte Gewässerentwicklung und -bewirtschaftung der Gewässer II. Ordnung sowie 5 weitere BeraterInnen für Grundwasser und Altbergbau beim LfULG und weiterhin 5 BeraterInnen für Gewässerunterhaltung beim DVL finanziert. Letztere sollen insbesondere kleinere Kommunen bei einer ökologischeren Gewässerunterhaltung unterstützen. Damit werden die Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie gestärkt.
Für die Zukunft setzen wir uns für ein festes Budget im Landeshaushalt und ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und -renaturierung ein. Kommunen sollen sich zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen können, um anstehende Aufgaben gemeinsam anzugehen.
Als Grundlage für Investitionen von über 1,5 Mrd. EUR wurde das Handlungsprogramm Zukunft Wasser für Sachsen auf den Weg gebracht. Insgesamt muss unser Wasserhaushalt an die zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden, damit für Natur und Mensch ausreichend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht. Die dafür notwendigen Investitionen liegen erheblich unter den Kosten, die ein Nichtstun mit sich bringen würde. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bewältigung der Bergbaufolgen, bei der wir die Braunkohleunternehmen nicht aus der Verantwortung für diese Generationenaufgabe entlassen dürfen.
Der Zustand der Gewässer in Sachsen ist alarmierend. Aktuell weisen nur 6,6 Prozent der sächsischen Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand auf.
Es braucht mehr Tempo bei der Umsetzung und eine Erweiterung des Sächsischen Auenprogramms, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Dafür müssen bestehende Hemmnisse abgebaut sowie ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die zuständigen Behörden müssen entsprechend personell ausgestattet werden, auch um die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbehörden zu verbessern. Wir wollen die Flächenverfügbarkeit für Renaturierungsmaßnahmen durch den Erwerb und die Vorhaltung von Gewässerentwicklungs- und Tauschflächen verbessern. Angepasste Landnutzungsformen wie die Umwandlung von Acker in Dauergrünland, eine auenangepasste Grünlandnutzung oder die Extensivierung der Ackernutzung wollen wir mit Entschädigungs- bzw. Ausgleichszahlungen fördern. Zudem braucht es verstärkt Aufklärung und frühzeitige Einbindung regionaler Akteure, insbesondere von Landnutzern und Flächeneigentümern.
Ein wesentlicher Faktor bei der Erreichung der Zielstellungen der WRRL ist aus unserer Sicht die sachgerechte Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. Hier sehen wir derzeit enorme Defizite, v.a. aufgrund fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten bei den zuständigen Kommunen. Die bestehenden Zuständigkeiten sind für eine angemessene Aufgabenerfüllung nicht geeignet. Wir unterstützen daher die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden und eine gewässerbezogene, an den Einzugsgebieten orientierte Organisation der Aufgabenerledigung. Maßnahmen, wie die Erstellung von Gewässerpflege und –entwicklungsplänen bzw. Unterhaltungsplänen soll als Grundlage für eine sachgerechte Gewässerunterhaltung gefördert werden. Zudem wollen wir die gesetzlichen Grundlagen für eine rechtssichere Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe schaffen.
Nicht zuletzt ist die Reduktion von Flächenneuinanspruchnahme und -versiegelung ein wichtiger Faktor zur Wiederherstellung des Landeswasserhaushalts. Aspekte des Wasserrückhalts und der Versickerung müssen zudem stärker im Fokus des Siedlungsbaus stehen. Das Bebauungsverbot in Überschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 WHG muss endlich konsequent umgesetzt werden.
Die Wiederherstellung des nachbergbaulichen Wasserhaushalts stellt Sachsen und die angrenzenden Bundesländer gerade im Hinblick auf den fortschreitenden Klimawandel vor enorme Herausforderungen. Das langfristige Ziel, einen ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushalt in den Regionen sowie die Wiederauffüllung des großflächigen Grundwasserdefizits zu erreichen, erfordert ein abgestimmtes Handeln aller Verantwortungsträger aus Politik, Staat und Wirtschaft. Nach dem Verursacherprinzip muss dabei die Verpflichtung der Bergbauunternehmen weiterhin stringent durch Bund und Länder eingefordert werden.
Zudem ist es dringend erforderlich, künftig wasserwirtschaftliche Belange als ein zentrales Nachhaltigkeitskriterium bei allen wirtschaftlichen Standortentscheidungen auf Basis des Strukturstärkungsgesetzes stärker zu gewichten.
Die Gewässerkörper von Grund- und Oberflächenwasser in Sachsen sind überwiegend in keinem guten Zustand. Das Wasserdargebot in Sachsen kann zum jetzigen Zeitpunkt generell noch als ausreichend eingeschätzt werden, wird regional durch Trockenperioden infolge des Klimawandels und den auslaufenden Kohlebergbau in den sächsischen Revieren (hier v.a. Spree-Neiße-Region) jedoch abnehmen. Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) ist und bleibt daher wichtig, um unsere Gewässer wieder in einen guten Zustand zu versetzen. Ein großes Problem hierbei sind Phosphor- und Stickstoffeinträge aus verschiedenen Quellen. Diese müssen weiter reduziert werden, vor allem im Bereich der Kläranlagen und der Landwirtschaft. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Fällungsanlagen in Kläranlagen ertüchtigt, Kleinkläranlagen an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden und reduzierende Maßnahmen in der Landwirtschaft (u.a. Düngerecht und Vermeidung Bodenerosion) mit Augenmaß umgesetzt werden.
Die Grundsatzkonzeption 2030 für die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen wollen wir optimal umsetzen und vor allem die Infrastruktur sowie Verbundlösungen stärken. Die Regime zum Wassermanagement werden wir an Extremwettersituationen anpassen, die kommunalen Aufgabenträger unterstützen und den Umgang mit Brauch- und Niederschlagswasser verbessern.
Zunehmende Hitzeperioden und Grundwasserknappheit erfordern ein Umsteuern, um die Wasserversorgung für Bevölkerung und Wirtschaft zu sichern. Wir werden eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, auch von Grün- und Landwirtschaftsflächen, sowie eine energieeffiziente Wasseraufbereitung umsetzen.
Den Weg gemeinsamer Lösungen beim Wassermanagement, wie beim Grundwassermodell in der Lausitz, wollen wir fortsetzen, um mit angrenzenden Bundesländern, dem Bund und den Bergbaubetreibern eine nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung als Teil eines funktionierenden Wasserhaushalts sicherzustellen.
Den Waldumbau, den Moorschutz, die Renaturierung von Mooren und das sächsische Auenprogramm sehen wir als Teil der Lösung zur Wiederherstellung von regionalen Wasserhaushalten und werden die Anstrengungen des Freistaates dabei verstetigen und verstärken.
Zentrale Aufgabe einer guten Wasserpolitik, die die unterschiedlichen gesellschaftlichen Ansprüche gleichermaßen berücksichtigt, ist die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge. Dafür ist es auch notwendig, dass die bestehenden Trinkwasserzonen überprüft und erhalten werden. Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat Priorität!
Um sie sicherzustellen, bedarf es stärkerer Anstrengungen bei der Netzerneuerung und -unterhaltung. Innerhalb des Verteilnetzes sind die Wasserverluste durch Investitionen in das Netz sukzessive zu reduzieren. Dies ist eine fortwährende Aufgabe. Ihre Realisierung vermeidet die unnötige Beanspruchung der zur Rohwassergewinnung genutzten Wasserquellen. Der Kalkulation zur Nutzungsdauer des Leitungsnetzes sind realistische Annahmen zugrunde zu legen! Deshalb dürfen wir uns auf dem erreichten nicht ausruhen und die Wasserversorgungsinfrastruktur kontinuierlich pflegen – an manchen Orten sogar erst einmal aufbauen (Brunnendörfer).
Ein Wasserrückhalt in geeigneten Gebieten stabilisiert die Gebietswasserhaushalte und begegnet damit dem Klimawandel. Der Paradigmenwechsel von der Wasserableitung hin zum Rückhalt muss allerdings regional vorangetrieben, aber auch regional differenziert betrachtet werden. Eine Anpassung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) würde Maßnahmen zum Wasserrückhalt erleichtern und damit die Trinkwasserversorgung weiter sichern. Die Aufgabe des Prinzips „One out, all out“, nach der bei Nichteinhaltung auch nur eines Kriteriums – hier: der Durchgängigkeit im Oberlauf eines Gewässers – der gesamte Gewässerkörper als in einem „schlechten Zustand“ befindlich erscheint, wäre eine sinnvolle Veränderung. Sie macht Umsetzungserfolge auf dem Weg zur vollständigen Renaturierung sichtbar und motiviert die Akteure vor Ort.
Die weiteren, durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele der Renaturierung von (Fließ-)Gewässern wie die Schaffung der Durchgängigkeit für Wanderfischarten, die Schaffung von Vernetzungs- und Trittsteinstrukturen, wie auch von zusätzlichem Retentionsraum sind Beiträge zum immer eindringlicher von der EU geforderten Natur- und Hochwasserschutz. Gleichzeitig muss geprüft werden, wie Maßnahmen des Moorschutzes und der Moorrenaturierung mit den Vorgaben der WRRL in Übereinstimmung zu bringen sind. Vernachlässigte Unterhaltungsmaßnahmen beim technischen Hochwasserschutz wie auch bei der Deichunterhaltung und -erneuerung haben bei Sturmflut- und Starkregenereignissen, aber auch bei den über Tage und Wochen hohen Wasserständen zur Jahreswende gezeigt, dass die vorhandene Infrastruktur nur begrenzt funktional ist.
Hier ist die für viele Maßnahmen - Schaffung von Retentionsräumen oder Hochwasserrückhaltebecken – erforderliche Flächenbeschaffung zu vereinfachen. Zwischen den einzelnen Handlungsebenen von der Unteren bis zur Obersten Wasserbehörde ist eine strategische Finanz- und Genehmigungsplanung zwingend erforderlich. Dem Einsatz von Ersatzgeld und Ökokonten im Gewässerbereich ist eindeutig der Vorrang zu geben.
Die Sächsische Union ist der Auffassung, dass die Gewässerrenaturierung und der Hochwasserschutz weiterhin über GAK-Sonderrahmenpläne stimuliert und begleitet werden muss.
Noch keine Antwort.
Die Wasserrahmenrichtlinie hat eine Auswirkung auf die Ökologie und einen großen Einfluss auf Tiere, Pflanzen und Menschen. Die nachhaltige Nutzung der Gewässer steht im direkten Zusammenhang des gesamten Umwelthaushaltes.
Im Namen des Bündnisses Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit möchten wir darlegen, wie wir uns für eine nachhaltige und konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie weiterer Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushaltes einsetzen. Unser Ansatz basiert auf einer Kombination aus politischem Engagement, wissenschaftlicher Expertise und Bürgerbeteiligung.
Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu beschleunigen und entsprechende Ausweichflächen zu generieren sowie die vorhandenen Ressourcen und finanziellen Mittel dafür bereitzustellen.
Strikte Einhaltung und Durchsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
- Verbindliche Ziele und Fristen: Wir setzen uns dafür ein, dass die Ziele und Fristen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) strikt eingehalten werden. Dies beinhaltet die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands aller Gewässer.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung: Kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der WRRL und gegebenenfalls Anpassung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden.
Finanzierung und Förderung
- Ausreichende finanzielle Mittel: Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel auf nationaler und europäischer Ebene zur Unterstützung der Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Wiederherstellung von Gewässern.
- Förderprogramme: Einrichtung und Ausbau von Förderprogrammen für Landwirte und andere Landnutzer, um umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden und Renaturierungsmaßnahmen zu unterstützen.
Landwirtschaft und Wasserschutz
- Nachhaltige Landwirtschaft: Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, die den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden reduziert und somit die Belastung der Gewässer minimiert.
- Pufferzonen: Einrichtung von Pufferzonen entlang von Gewässern, um den Nährstoffeintrag und die Bodenerosion zu verringern.
Renaturierung und Schutz von Gewässern
- Renaturierungsprojekte: Unterstützung und Durchführung von Renaturierungsprojekten, um natürliche Flussläufe wiederherzustellen und Auenlandschaften zu revitalisieren.
- Schutzgebiete: Ausweisung und Schutz von Feuchtgebieten und anderen wichtigen Wasserlandschaften, um deren ökologische Funktion zu erhalten und zu stärken.
Klimawandelanpassung
- Klimaanpassungsstrategien: Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Anpassung des Landschaftswasserhaushaltes an den Klimawandel, einschließlich Maßnahmen zur Wasserspeicherung in der Landschaft und zum Hochwasserschutz.
- Natürliche Wasserrückhaltung: Förderung von Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung, wie z.B. die Wiedervernässung von Mooren und die Erhöhung der Bodenwasserspeicherkapazität.
Forschung und Monitoring
- Forschung fördern: Unterstützung von Forschung zur Entwicklung neuer Technologien und Methoden zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushaltes.
- Effektives Monitoring: Aufbau eines effektiven Monitoring-Systems zur Überwachung der Wasserqualität und zur Bewertung der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
- Aufklärung und Information: Durchführung von Aufklärungskampagnen, um die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wasserschutzes zu informieren und für einen bewussten Umgang mit Wasserressourcen zu sensibilisieren.
- Bürgerbeteiligung: Förderung der Bürgerbeteiligung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung des Wasserhaushaltes.
Internationale Zusammenarbeit
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Wasserschutz, insbesondere bei grenzüberschreitenden Flussgebieten, um eine koordinierte und effektive Umsetzung der WRRL zu gewährleisten.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen setzen wir uns aktiv für eine nachhaltige und konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und den Schutz des Landschaftswasserhaushaltes ein. Unser Ziel ist es, eine gesunde und nachhaltige Wasserwirtschaft zu fördern, die sowohl die Umwelt als auch die Lebensgrundlagen der Menschen schützt.
Eine Gemeinschaftsaufgabe bei der Kommunen und Land gleichermaßen gefragt sind. Ebenso Bürgerinnen und Bürger in der Eigenverantwortung zum Schutz und Erhalt von Sauberkeit von Gewässern und der Ressource Wasser.
Grundlagen des Lebens wie Boden und Wasser sind keine Ware, sondern öffentliche Güter.
4. Frage | Flächeninanspruchnahme
Der strukturelle Wandel der Wirtschaft erfordert den Aufbau neuer Industriezweige. In Sachsen ist die Ansiedlung der Chipindustrie über Jahrzehnte strategisch vorangetrieben und vorbereitet worden. Das bedeutet aber, dass wir uns mit den aus den Ansiedlungen entstehenden Zielkonflikten auseinandersetzen müssen:
- Agrarstrukturelle Belange sind verstärkt zu berücksichtigen, um unsere wertvollen, landwirtschaftlich ertragreichen Böden zu erhalten.
- Die Ansiedlungspolitik ist mit der landeseigenen Zielsetzung zur Waldmehrung sowie für Wildnisgebiete zu vereinbaren.
- Flächenversiegelung ist durch Flächenrückbau, Recycling und Renaturierung an anderen Stellen auszugleichen, um perspektivisch das Netto-Null-Ziel zu erreichen.
- Kompakte Bauweise: Die Förderung einer kompakten Bauweise, beispielsweise durch die verstärkte Nutzung von mehrgeschossigen Gebäuden und die Reduzierung von Versiegelungsflächen durch intelligente Stadtplanung kann dazu beitragen den Flächenverbrauch zu minimieren.
Dabei steht die Entwicklung der vorhandenen Unternehmen vor Ansiedlung neuer Unternehmen. Mit der Klimamillion und anderen Förderangeboten unterstützt das SMEKUL Kommunen beim Flächenrecycling und der Entsiegelung.
Aus BÜNDNISGRÜNER Sicht sind Zielkonflikte anzusprechen und aufzulösen:
- Die Politik steht in der Verantwortung, wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit zu verknüpfen. Im Bereich der Industrieansiedlungen zeigt sich diese Aufgabe in Sachsen heute ganz konkret. Es gilt, komplexe ökologische Zielsetzungen wie die Reduktion der Flächenversiegelung, Biodiversität und Gewässerschutz sicherzustellen.
- Es ist wichtig, dass die Raumplanung und Stadtentwicklung stärker auf eine nachhaltige Nutzung von Flächen ausgerichtet wird. Dies beinhaltet die Ausweisung von Bauflächen in bereits versiegelten Gebieten und die Revitalisierung brachliegender Flächen.
- Die Transformation der Industrie erfordert strategische Vorbereitung und Einbindung in Strukturpolitik: Investitionen in Infrastruktur, regional und branchenspezifische Arbeitskräfte-Strategien, Wohnraum-, Bildungs- und Gesundheitsversorgung, Wasser- und Energiemanagement sowie Flächenmanagement muss stärker in den Fokus rücken als bisher.
- Wenn der Freistaat Flächenkäufe vornimmt oder eigene Flächen nutzt, um Industrieansiedlungen voranzutreiben, sind diese aufgrund des steigenden Nutzungsinteresses und der zunehmenden Flächenkonkurrenz nicht zu veräußern, sondern als Pachtmodell in öffentlicher Hand zu halten. Dadurch soll eine alternative Nachnutzung weiterhin ermöglicht werden. Die Vergabe der Flächen folgt strengen Qualitätskriterien an Personalpolitik und Umweltstandards.
Flächenstrategie, Flächenkataster oder der Flächenzertifikatehandel den das Umweltbundesamt vorschlägt (vgl. Gesetzentwurf BGR aus der 6. Legislatur, Drs 6/14409, Gesetz zur Begrenzung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen) ermöglichen den regionalen Interessensausgleich zur Einschränkung von Neuversiegelung.
Wir sehen die Neuerschließung von Gewerbegebieten auf der „grünen Wiese“ kritisch und wollen vor allem die Ausweisung so genannter „Grüner Gewerbegebiete“ fördern. Sachsenweit wollen wir den Flächenverbrauch verringern, indem wir das Ziel bei der Bodenversiegelung schrittweise auf netto Null begrenzen. Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn zunächst die Datenlage verbessert wird, um bewerten zu können, wie viele und welche Flächen neu in Anspruch genommen und versiegelt werden und welches Potenzial es bei der Innenentwicklung gibt. Erst aus diesen Daten kann ein wirksames Handlungsprogramm abgeleitet werden, mit dem sich die Inanspruchnahme von Flächen in Sachsen reduzieren lässt. Die Einhaltung muss regelmäßig kontrolliert und bei Nichteinhaltung Sofortmaßnahmen ergriffen werden.
Die Einhaltung der Ziele zur Flächenversiegelung kann nach Ansicht der Partei Die Linke über ein zeitlich gestaffeltes landesweites Budget für die Neuinanspruchnahme von Fläche für Siedlungs- und Verkehrszwecke erreicht werden. Im Landesentwicklungsplan ist ein landesweites Flächenbudget festzulegen, welches auf die Gemeinden verteilt wird. Die Kommunen dürfen dann nur so viel Fläche in der Bauleitplanung vergeben, wie ihnen laut Budget zur Verfügung steht. Dabei sind sie berechtigt, nicht in Anspruch genommene kommunale Flächenbudgets anzusparen sowie mit anderen Gemeinden öffentlich-rechtliche Verträge zur vollständigen oder teilweisen Übertragung ihres Flächenbudgets abzuschließen. Damit werden sowohl die Ziele zur Reduzierung des Flächenverbrauchs eingehalten als auch die kommunale Planungshoheit gewahrt.
Zunächst müssen wir hier differenzieren: Flächenneuinanspruchnahme und Flächenversieglung werden oft synonym verwendet, sind es aber objektiv nicht. Gemessen und statistisch erfasst wird momentan nur die Flächenneuinanspruchnahme, besonders relevant ist hierbei die Siedlungs- und Verkehrsfläche. Diese Neuinanspruchnahme bedeutet aber nicht automatisch Flächenversieglung, da hierbei auch Grün- und Erholungsflächen in die Statistik eingehen. In Sachsen sind statistisch gesehen ca. 15 Prozent der Gesamtfläche Siedlungs- und Verkehrsfläche, wobei von etwas weniger als der Hälfte (6,6 Prozent) als versiegelter Fläche ausgegangen wird. Die Flächenneuinanspruchnahme in Sachsen bewegt sich im Vier-Jahres-Mittel auf einem Niveau von 5,4 Hektar pro Tag. Würde man ca. die Hälfte als versiegelte Fläche annehmen, lägen wir auf einem Niveau von 2,7 ha/Tag bzw. eher darunter. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen, auch um die zukünftigen Ziele – 2-Hektar/Tag bis 2030 in Sachsen, Netto-Null im Bund bis 2050 – zu erreichen.
Die auch im Landesentwicklungsplan verankerten Ziele „Vermeiden, Mobilisieren und Revitalisieren“ sind bereits in diversen Plänen, Strategien und Förderprogrammen des Freistaates abgebildet und werden umgesetzt (bspw. gilt bei Staatstraßen die Strategie „Erhalt vor Ausbau vor Neubau“). Abgesehen von der Entstehung neuer Gewerbegebiete auf der grünen Wiese, die wir, auch vor dem Hintergrund der Probleme des Einzelhandels in den Innenstädten und Ortskernen, generell nicht gutheißen, werden Flächen aber auch für die Anlagen von erneuerbaren Energien, den Wohnungsoder Radwegebau in Anspruch genommen. Hier müssen wir mit Augenmaß arbeiten und die Entwicklungsbedarfe und -potenziale vor Ort berücksichtigen, die auch in Regionalentwicklungsplänen verankert sind. Innen- vor Außenentwicklung bleibt für uns dennoch einer der wichtigsten Maßstäbe. Die Entwicklung entlang vorhandener Infrastruktur wie z.B. von SBahn- Strecken ist aus unserer Sicht ebenfalls vorzugswürdig gegenüber gänzlich neuen Vorhaben.
Als SPD setzen wir uns für ein strategisches Flächenmanagement, die Entwicklung eines Flächenpools und die Flächenbevorratung für Kompensationsmaßnahmen in Sachsen ein. Wir schlagen vor, interkommunale Vereinbarungen in der regionalen Siedlungsentwicklung über bestehende oder neue Förderprogramme anzureizen. Hochwertige landwirtschaftliche Böden sollen bei allen Maßnahmen möglichst nicht in Anspruch genommen werden.
Die Sächsische Union setzt sich dafür ein, dass die Flächenversiegelung deutlich verringert wird. Allerdings ist es auch unrealistisch, zu glauben, dass es zu einer Nullversiegelung kommen wird.
Die Sächsische Union steht dafür, dass nicht nur in den großen Städten Arbeitsplätze entstehen oder erhalten bleiben. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und die Neuansiedlung von Unternehmen, welche Arbeitsplätze schaffen, ist wesentlich, wenn es darum geht, ländliche Regionen mit den Zentren zu verbinden und so für Lebensqualität, Wirtschaftsfähigkeit und damit Attraktivität des ländlichen Raums zu sorgen.
Andererseits muss angesichts der demografischen Entwicklung und der laufenden Kosten auch über den Rückbau an einigen Stellen nachgedacht werden. Auch Ackerland, das letztlich auch ein Stück Natur und vor allem Kulturlandschaft darstellt, gilt es zu schützen. So versuchen Landwirte sich Ackerland durch Grünlandumbruch zurückzuholen.
Der Schwerpunkt unseres Handelns zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme liegt deshalb auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei setzen wir auf Revitalisierung bzw. Entsiegelung von Brachen, auch wenn sie nicht im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs liegen. Es gibt in Sachsen noch viele Flächen, die entsiegelt und in den natürlichen Zustand versetzt werden können. Öko-Konten und Kompensationsflächenkataster dienen dem Ausgleich und der Realisierung von Maßnahmen, die etwa aus Kostengründen nur schwer umsetzbar sind. Wir brauchen nicht die tausendste Streuobstwiese, die nach wenigen Jahren nicht mehr gepflegt wird, sondern vielmehr den Abriss und die Entsiegelung der nicht mehr genutzten Bauruinen.
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Umwelt- und Klimaschutz sind somit immer auch Gesundheitsschutz. Durch die Klimaveränderungen sind gesunde und nachhaltige Lebensräume zu favorisieren sowie eine klimaangepasste Stadtplanung mit Raum für Erholung und Grün- und Waldflächen, welche mehr Raum für Bewegung, Entschleunigung und Hitzeschutz berücksichtigt. Entwicklung von Hitzeschutzplänen für Gesundheitseinrichtungen und Kommunen sind zu etablieren
Um das Flächenversiegelungsziel von 2 Hektar pro Tag zukünftig endlich einzuhalten, bedarf es einer umfassenden Strategie, die politische Maßnahmen, Planungskonzepte und gesellschaftliches Engagement miteinander verbindet. Im Namen des Bündnisses Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit möchten wir folgende Ansätze vorschlagen:
Strengere gesetzliche Vorgaben und Kontrollen
- Verbindliche Obergrenzen: Einführung und konsequente Durchsetzung verbindlicher Obergrenzen für die Flächenversiegelung auf nationaler und kommunaler Ebene.
- Flächenverbrauchsbilanzen: Erstellung und Veröffentlichung regelmäßiger Flächenverbrauchsbilanzen, um die Einhaltung der Ziele transparent zu überwachen.
Förderung der Innenentwicklung
- Nachverdichtung: Förderung der Nachverdichtung in bestehenden Siedlungsgebieten, um ungenutzte oder untergenutzte Flächen effizienter zu nutzen.
- Revitalisierung von Brachflächen: Unterstützung der Revitalisierung von Brachflächen und Altlastenstandorten, um diese wieder nutzbar zu machen und den Flächenverbrauch zu minimieren.
Anreize und finanzielle Unterstützung
- Förderprogramme: Einrichtung von Förderprogrammen für Gemeinden und Städte, die Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung und zur nachhaltigen Flächennutzung umsetzen.
- Steuerliche Anreize: Einführung steuerlicher Anreize für Projekte, die bestehende Gebäude und Flächen nutzen oder revitalisieren, anstatt neue Flächen zu versiegeln.
Nachhaltige Raumplanung
- Integrierte Stadt- und Regionalplanung: Entwicklung und Umsetzung integrierter Stadt- und Regionalplanungskonzepte, die eine nachhaltige Flächennutzung sicherstellen und den Flächenverbrauch minimieren.
- Verkehrsplanung: Förderung von Konzepten zur Verkehrsvermeidung und zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, um den Bedarf an neuen Verkehrsflächen zu reduzieren.
Umweltfreundliche Bauweisen
- Grünflächen und Versickerungsflächen: Sicherstellung, dass bei neuen Bauprojekten ausreichend Grünflächen und Versickerungsflächen eingeplant werden, um die Bodenversiegelung zu minimieren und die Regenwasseraufnahme zu verbessern.
- Dach- und Fassadenbegrünung: Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung zur Kompensation der versiegelten Flächen und zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas.
Bewusstseinsbildung und Partizipation
- Aufklärungskampagnen: Durchführung von Aufklärungskampagnen, um die Bevölkerung über die Folgen der Flächenversiegelung und die Vorteile einer nachhaltigen Flächennutzung zu informieren.
- Bürgerbeteiligung: Stärkung der Bürgerbeteiligung bei der Planung und Entscheidung über Flächennutzungen, um eine breite Akzeptanz und Unterstützung für nachhaltige Lösungen zu gewährleisten.
Monitoring und Berichterstattung
- Transparente Berichterstattung: Einrichtung eines transparenten Monitoring- und Berichterstattungssystems, das die Fortschritte bei der Reduktion der Flächenversiegelung regelmäßig dokumentiert und veröffentlicht.
- Unabhängige Kontrolle: Einsetzung unabhängiger Kontrollinstanzen, die die Einhaltung der Flächenversiegelungsziele überprüfen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten können.
Innovationsförderung
- Forschung und Entwicklung: Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Flächennutzung und umweltfreundlicher Bauweisen, um innovative Lösungen zu finden und zu verbreiten.
- Best-Practice-Beispiele: Identifikation und Verbreitung von Best-Practice-Beispielen aus anderen Städten und Ländern, die erfolgreich Maßnahmen zur Reduktion der Flächenversiegelung umgesetzt haben.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen und einen konsequenten politischen Willen kann das Flächenversiegelungsziel von 2 Hektar pro Tag eingehalten und eine nachhaltige Flächennutzung in Deutschland gewährleistet werden.
5. Frage | Ehrenamt
Die finanzielle Sicherstellung der anerkannten Naturschutzverbände ist im sächsischen Naturschutzgesetz geregelt und wurde von 40.000 auf 50.000 Euro jährlich pro Verband erhöht. Die Umsetzung bzgl. des entsprechend naturschutzfachlich ausgebildetem Personal liegt in der Hand der Verbände. Die Finanzierung von sogenannten Basisnaturschutzstationen wurde um 500.000 Euro jährlich deutlich erhöht. Weiterhin wurde in der letzten Legislatur ein Modellprojekt von Naturschutzstationen mit Landesschwerpunkt in 6 Landkreisen eingeführt mit zusätzlichen Finanzressourcen, für die nach einer Ausschreibung zum Zuge gekommenen Träger.
Die Richtlinie natürliches Erbe mit einer Förderhöhe von 100 Mio. Euro wurde in der abgeschlossenen Förderperiode auf den Weg gebracht. Diese ermöglicht auch Projektförderung.
Im parlamentarischen Raum wird das Thema der Unterstützung der Verbände Gegenstand zukünftiger Verhandlungen sein, wofür wir uns stark machen werden.
Ein weiterer Fokus wird darüber hinaus auf der Verankerung der Naturschutzstationen im sächsischen Naturschutzgesetz liegen.
Neben bezahltem Personal spielen auch ehrenamtliche Mitarbeiter eine wichtige Rolle im Naturschutz. Die Unterstützung und Förderung und Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement im Naturschutz wollen wir zukünftig verbessern. In der letzten Legislatur wurden den Landkreisen jährlich 300.000 Euro für die finanzielle Anerkennung der ehrenamtlichen Naturschützer zur Verfügung gestellt.
Die Naturschutzverbände leisten wertvolle Arbeit. Ohne ihr Engagement wären positive Entwicklungen im Natur- und Artenschutz und wichtige Veränderungsprozesse in der Gesellschaft nicht denkbar. Die Effizienz ihrer Arbeit muss durch den Abbau von bürokratischen Hürden sowie eine verlässliche und auskömmliche finanzielle Basis verbessert werden. Dies ist nicht zuletzt auch im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen, die Klimawandel und Artensterben mit sich bringen, unentbehrlich. Wir unterstützen eine institutionelle Förderung von Naturschutzverbänden.
Als SPD setzen wir uns seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Förderung des Naturschutzes konsequent ausgebaut wird. In der Legislatur 2019-2024 haben wir in der Koalition für die Verstetigung der bestehenden Naturschutzprogramme wie auch für die Erhöhung der Mittel für die sächsischen Naturschutzstationen und die Landesstiftung Natur und Umwelt gesorgt. Das Ehrenamt im Naturschutz ist uns dabei besonders wichtig. Hier wollen wir ansetzen und das Programm zur Förderung des Ehrenamtes „Wir für Sachsen“ finanziell ausbauen. Auch in Sachsen sollen Beschäftigte endlich das Recht auf Bildungszeit haben. Wir wollen eine bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr einführen. Die Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten werden dadurch ebenfalls unterstützt.
Wie definiert man „Unterstützung in der notwendigen Höhe“? Über dieses Thema lässt sich nach unserer Auffassung trefflich streiten. Deshalb sollte man sich bewusst werden, wie die Unterstützung der anerkannten Naturschutzverbände im Moment aussieht.
Die anerkannten Naturschurzverbände werden durch den Freistaat Sachsen bereits heute in vielfältiger Form unterstützt. Zahlreiche Förderprogramme stellen projektbezogen Gelder für deren Umsetzung zur Verfügung. In viele Naturschutzprojekte sind die Verbände einbezogen und profitieren von deren Finanzierung. Die landesweit eingerichteten Naturschutzstationen haben in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung der finanziellen Unterstützung erfahren. Diese werden zum Teil von den Regionalverbänden der anerkannten Naturschutzverbände unterstützt und betrieben.
In Sachsen werden weit über 1.200 Bürger im ehrenamtlichen Naturschutzdienst als Naturschutzbeauftragte und Naturschutzhelfer von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bestellt und unterstützt.
Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren immer mehr fruchtbare Kooperationen der anerkannten Naturschutzverbände mit den klassischen Landnutzerverbänden etabliert. Auch hier werden konkrete Projekte unterstützt.
Nicht zuletzt erhalten die anerkannten Naturschutzverbände gemäß § 36 Sächsisches Naturschutzgesetz für die Erarbeitung ihrer naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine finanzielle Unterstützung. Auch dieses Geld trägt zur Finanzierung der Verbände bei.
Insgesamt sehen wir eine ausreichend große Zahl an ganz verschiedenen Möglichkeiten, um die anerkannten Naturschutzverbände finanziell zu unterstützen. Dies soll aus unserer Sicht so bleiben.
Noch keine Antwort.
Wir wehren uns dagegen, dass immer mehr Ressourcen in Waffen und Kriegsgerät fließen, statt in die Bildung unserer Kinder, die Erforschung umweltschonender Technologien/Klima oder unsere Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Um das gesellschaftliche Ziel gemeinsam zu erreichen und um auf die Fachexpertise sowie die Unterstützung von naturschutzfachlichem Personal und anerkannter Naturschutzverbände zurückgreifen zu können, ist eine sachgerechte finanzielle Ausstattung unerlässlich.
Im Namen des Bündnisses Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit möchten wir darlegen, wie wir die Unterstützung für naturschutzfachliches Personal der anerkannten Naturschutzverbände in notwendiger Höhe sicherstellen wollen. Unser Ansatz umfasst eine Kombination aus finanzieller Förderung, institutioneller Stärkung und strategischer Zusammenarbeit.
Finanzielle Unterstützung
- Erhöhung der öffentlichen Mittel: Wir setzen uns für eine signifikante Erhöhung der öffentlichen Mittel für den Naturschutz ein. Diese Mittel sollten explizit für die Anstellung und Weiterbildung von naturschutzfachlichem Personal verwendet werden.
- Langfristige Finanzierung: Einführung von langfristigen und verlässlichen Finanzierungsmodellen, um die finanzielle Planungssicherheit für Naturschutzverbände zu erhöhen.
- Förderprogramme: Ausbau bestehender und Schaffung neuer Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, die gezielt Personalstellen in anerkannten Naturschutzverbänden unterstützen.
Stärkung der institutionellen Kapazitäten
- Personalförderung: Einführung spezieller Förderprogramme zur Einstellung und Qualifizierung von naturschutzfachlichem Personal, einschließlich Trainee-Programme und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Kooperationsprojekte: Unterstützung von Kooperationsprojekten zwischen staatlichen Institutionen, Naturschutzverbänden und wissenschaftlichen Einrichtungen, um Synergien zu nutzen und den Wissensaustausch zu fördern.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Attraktive Arbeitsbedingungen: Sicherstellung attraktiver Arbeitsbedingungen für naturschutzfachliches Personal, einschließlich fairer Gehälter, Weiterbildungsmöglichkeiten und guter Arbeitsausstattung.
- Arbeitsplatzsicherheit: Förderung unbefristeter Arbeitsverträge und langfristiger Projekte, um Arbeitsplatzsicherheit zu gewährleisten.
Politische Unterstützung und Anerkennung
- Stärkere Einbindung: Institutionelle Einbindung von Naturschutzverbänden in politische Entscheidungsprozesse, um deren Expertise zu nutzen und ihre Arbeit anzuerkennen.
- Gesetzliche Verankerung: Stärkung der gesetzlichen Grundlagen, die die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Naturschutzverbänden regeln und fördern.
Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
- Kampagnen: Durchführung von Aufklärungskampagnen, um die Öffentlichkeit über die wichtige Arbeit von Naturschutzverbänden und deren Personal zu informieren und die gesellschaftliche Anerkennung zu erhöhen.
- Bürgerbeteiligung: Förderung der Bürgerbeteiligung an Naturschutzprojekten, um die Unterstützung und das Engagement der Bevölkerung zu erhöhen.
Kooperationen und Netzwerke
- Netzwerkbildung: Förderung von Netzwerken und Plattformen für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzverbänden, um Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Projekte zu initiieren.
- Wissenstransfer: Unterstützung von Programmen zum Wissenstransfer und zur Ausbildung von Nachwuchskräften im Bereich Naturschutz.
Monitoring und Evaluation
- Effizienzsteigerung: Einführung eines Monitoring- und Evaluationssystems zur regelmäßigen Überprüfung der Effizienz und Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und Maßnahmen.
- Feedback-Mechanismen: Etablierung von Feedback-Mechanismen, um die Bedürfnisse und Herausforderungen der naturschutzfachlichen Mitarbeiter besser zu verstehen und gezielt darauf reagieren zu können.
Durch diese umfassenden Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass das naturschutzfachliche Personal der anerkannten Naturschutzverbände in notwendiger Höhe unterstützt wird, um deren wichtige Arbeit für den Erhalt und die Förderung unserer natürlichen Lebensgrundlagen erfolgreich fortzuführen.
Anmerkung
Aufgrund eines von den Parteien geändertem Verfahren zur Beantwortung der Wahlprüfsteine haben wir im Laufe des Befragungsprozesses die Fragen auf 300 Zeichen reduzieren müssen. Wir haben uns bemüht, den Charakter der Frage dabei nicht zu verändern. Allen Parteien haben wir zusätzlich die ausführlichen Fragen und unsere Forderungen zugesendet.
Hinweis
*Der NABU ist überparteilich und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die derzeitige Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextrem" durch den sächsischen Verfassungsschutz ist mit diesem Bekenntnis nicht vereinbar. Aus diesem Grunde wurde die AfD im Rahmen der Naturwähler-Aktion nicht befragt.